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Ich wünsche: Lebensraum - Ich biete: Teilnahme

Bericht vom Gottesdienst für Neuzugezogene

Nein, das ist keine interessant formulierte Heiratsannonce. Das ist die Vision und das Angebot eines Gemeindegliedes unserer Pfarrgemeinde. Schriftlich festgehalten am Sonntag, dem 22.2.2009 in der Lutherkirche in Stockerau beim Familiengottesdienst für Neuzugezogene.

Zur zahlreich versammelten Gemeinde gesellten sich auch einige, die erst kürzlich in unser Pfarrgebiet gezogen waren.

Gott, du bist unser Freund. Durch dich gehören wir zusammen.

So beteten die Kinder gemeinsam mit Pfarrer Brost im Psalmgebet.

Bei der kurzen Predigt, wie es bei Familiengottesdiensten üblich ist, hörten wir etwas über das Leitbild unserer Gemeinde. Dieses Leitbild definiert nicht etwa unseren Glauben neu. Nein, es gibt Auskunft darüber, welche Arbeitsschwerpunkte wir als Gemeinde auf Grund unseres gemeinsamen Glaubens setzen!

Nicht nur das neue Leitbild, auch unser neues Logo wurde vorgestellt: das bekannte gelb-lila Kreuz (aus 2 Pinselstrichen, das die Offenheit und die 2 Wege A.B. und H.B. zeigen will), auf einem in Blau gehaltenen Weinblatt (für das Weinviertel). Jesus Christus ist und bleibt unsere Mitte, in der sich unser gemeinsames Tun gründet und auf die hin es zielt.

Und weil Familiengottesdienst nicht nur kurze Predigt sondern auch „Arbeit“ für die Gemeinde heißt, wurden bunte Kärtchen verteilt, auf denen unser Logo abgebildet war. Alle Gottesdienstbesucher waren nun eingeladen, unter dem Motto „Ich wünsche – ich biete“ ihre Erwartungen an die Gemeinde bzw. Ideen, wie sie sich einbringen könnten, auf das Kärtchen zu notieren. Mehr als 30 beschriebene Kärtchen wurden dann im Altarraum aufgehängt.

„Gemeinschaft“ ist der Wunsch, der am häufigsten genannt wird - gefolgt von Freundschaft, Offenheit, Singen, Geborgenheit, Gottesdienst, Spaß, Gebet, Kinderfreundlichkeit, Hilfestellung und Trost. Viele Gottes­dienstbesucher sind bereit das, was sie sich wünschen, auch selber in unser Miteinander einzubringen. In einer lebendigen Gemeinschaft können die Rollen schnell wechseln; da gibt es nicht den einen Tröster, oder die eine Freundin. Da kann es sein, dass du heute Geborgenheit schenkst und morgen du es bist, der Trost braucht.

Für mich persönlich ist das eine bestimmte Qualität von Gemeinschaft - eine Qualität, die mir schon bei meinem ersten Kirchenbesuch in der Lutherkirche aufgefallen ist. Gemeinschaft, die das Wachsen und Entwickeln genauso wie das Zweifeln und Sorgen von Einzelnen mitträgt, ist eine Gemeinschaft, die auch nach Innen wachsen kann. Das heißt, eben nicht nur zahlenmäßig wächst, sondern sich auch auf geistiger, sozialer Ebene weiterentwickelt. Gott sei Dank!

Mit fröhlichem Singen ging der Gottesdienst zu Ende. Die meisten blieben dann noch bei Kaffee und Kuchen und einem oder mehreren Gesprächen in gemütlicher Runde.

Gott, du bist unser Freund. Durch dich gehören wir zusammen.

Irmi Lenius

Brauchen wir Rettung?

Predigt zum 2. Christtag 2009 (Titus 3, 4-7)

Was hat euch heuer am Weihnachtsfest berührt, liebe Gemeinde?

Die vertrauten Lieder und Bilder, die Gerüche und Geheimnisse und die Geschenke, die manchmal wirklich eine Frucht der Liebe sind? Habt ihr euch an frühere Weihnachtsfeste erinnert?

Heute - am zweiten Festtag ist die Stimmung schon wieder nüchterner: die Geschenke sind ausgepackt und die, die umgetauscht werden, separat gelegt. Heute Mittag werden die Reste gegessen. Was bleibt von der alljährlichen Geburtstagsfeier? Alle Jahre wieder wird der Festtagsschmuck in Kartons auf dem Dachboden verstaut, damit nichts verlorengeht. Bis nächstes Jahr. Dann feiern wir das Kind in der Krippe wieder.

Versteht mich nicht falsch: das soll nicht zynisch klingen. Doch weil sich die Geburtstagsfeier mittlerweile verselbständigt hat, geht es mir darum, ein wenig tiefer zu bohren und zu fragen, was das ganze soll. Der Autor des Titusbriefes hilft uns dabei tiefer zu bohren. Ich lese aus dem 3. Kapitel die Verse 4-7:

Als aber die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschien, hat er uns gerettet – nicht weil wir Werke vollbracht hätten, die uns gerecht machen können, sondern aufgrund seines Erbarmens – durch das Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung im Heiligen Geist. Ihn hat er im reichlichen Maß über uns ausgegossen durch Jesus Christus, unseren Retter, damit wir durch seine Gnade gerecht gemacht werden und das ewige Leben erben, das wir erhoffen.

Brauchen wir Rettung?

Vorhin in der Weihnachtsgeschichte kam dies Wort auch vor: „Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren – er ist der Messias, der Herr.“ Auch am Heiligen Abend, im Lied ‘Stille Nacht’, haben wir gesungen: „Christ, der Retter ist da.“ Brauchen wir denn Rettung, liebe Gemeinde? Steht es so schlimm um uns?

Ein Kollege zeigte seinen Konfirmanden die schöne Weihnachtskrippe der Gemeinde. Ehe sich der Pfarrer versah, hatte ein Konfirmand das Kind aus der Krippe genommen und ein kleines Spielzeugauto hineingelegt. Alles lachte, als die drei Weisen mit einem Mal vor einem Auto knieten. Ein Bubenstreich. Gleichzeitig eine Predigt ohne Worte: Wenn die Mitte des Glaubens - Jesus Christus - abhanden kommt, dann hat das Folgen. Wenn wir uns nicht an Gott orientieren, bestimmen uns ganz schnell andere Kräfte.

Alles ist erlaubt!?

Meine Frau und ich waren in der Adventszeit in dem neuen Film von Erwin Wagenhofer ‚Let’s make Money’, der uns sehr schockiert hat. Ein Investmentbanker bringt im Film seine Tätigkeit auf den Punkt: Unsere Aufgabe ist es, das Geld unserer Kunden zu vermehren – um jeden Preis. Um Ethik, Umweltschutz und Armut müssen sich andere kümmern. Gier und Egoismus feiern fröhliche Urständ – nicht nur bei den Investmentbankern. Ich weiß - egoistisch waren die Menschen schon immer; aber früher galt Egoismus noch als Make,l und keiner ließ sich gern einen Egoisten heißen. Heute ist der Egoismus salonfähig geworden. Heute lautet das Motto: ‘Nimm deine eigenen Bedürfnisse wichtiger als alles andere. Erfülle deine Wünsche konsequent. Egal, wer darunter zu leiden hat, Hauptsache, du entbehrst nichts!’

Als aber die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschien, hat er uns gerettet.

‘Alles ist erlaubt’ - das ist das Credo auch in der Wissenschaft. ‘Wenn wir es nicht tun, tun es andere.’ Zwei britischen Forschergruppen wurde schon im Mai die Erlaubnis gegeben, hybride Embryos herzustellen, bei denen ein menschlicher Zellkern in eine entkernte Eizelle von Kühen eingefügt wurde. Eine andere gesetzliche Regelung gestattet es britischen Eltern, Embryos auszuwählen, denen für die Therapie genetisch kranker Geschwister Knochenmarkgewebe und Blutstammzellen entnommen werden.

Als aber die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschien, hat er uns gerettet.

In Paraguay sind die Sojamonokulturen heutzutage die hauptsächliche Ursache für Abholzung des Waldes. Die Bauern verlangen eine gerechte Landverteilung und Agrarreform sowie ein Ende des massiven Einsatzes von Pestiziden. Der fast ausschließlich angepflanzte Gensoya benötigt sehr hohe Mengen hochgiftiger Pestizide, die die Umwelt und Bevölkerung vergiften.Die Regierung geht gewaltsam gegen die landlosen Kleinbauern vor. Zwei Bauernführer wurden bereits ermordet und viele Bauern wurden inhaftiert.

Als aber die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschien, hat er uns gerettet.

Woran halten sich denn die Wirtschaftsbosse, die Bankenchefs, Politiker und Wissenschaftler? Was ist ihr Maßstab, ihre Richtschnur, ihr Gott? Seit Jahren erleben wir eine permanente Beschleunigung unserer Lebensverhältnisse. Alles wird komplizierter, unverständlicher und irrealer. Wir haben die Kontrolle verloren. Nicht nur über die Geldströme. Der Stärkere triumphiert über den Schwächeren. Die Nützlichkeit über die Menschenwürde. Angst ist der unheimliche Begleiter unseres Lebens geworden. Wer hat denn noch den Überblick? Wer lehrt uns Menschen noch, wer wir sind? Wer bringt uns bei, was wir auf dieser Welt zu tun und zu suchen haben?

Als aber die Güte und Menschenliebe Gottes, unseres Retters, erschien, hat er uns gerettet.

Selbst-Rettung ist nicht möglich!

Vielleicht verstehen wir vor diesem Hintergrund besser, warum in unserm Predigttext von Rettung die Rede ist?! Wir können uns nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen. Wir müssen behutsam herausgezogen werden - herausgeliebt, herausgetröstet und herausgeheilt. Wir brauchen einen Heiland, ein Vorbild, einen Retter und eine Erneuerung im Heiligen Geist.

Wir müssen uns an den Geretteten orientieren und sie um Hilfe bitten.

Erkannt werden sie daran, dass sie anders leben – erlöster, furchtloser, freier… Wir müssen lernen, unsere Banknachbarn in der Kirche nach ihren Erfahrungen mit Gott zu fragen und sie bitten, uns Mut zum Glauben zu machen. Die Güte und Menschenliebe des kleinen Königs aus der Krippe wandert auch heute noch durchs Land. Jesus sitzt nicht nur zur Rechten des Vaters, sondern ist unterwegs zu uns. Dabei trägt er nach wie vor ein menschliches Antlitz: durch seine Nachfolgerinnen und Nachfolger macht er Menschen frei, achtsam und Gott dankbar.

Wie jenen einfachen Knecht, der allsonntäglich nach dem Gottesdienst ins Wirtshaus kommt, ein einfaches Mahl einnimmt und sich darauf schon die ganze Woche freut. Als er jetzt in der Adventszeit zu den Würsteln mit Saft eine hübsche Serviette mit weihnachtlichen Motiven bekam, strahlten die Augen des einfachen Mannes. Behutsam steckte er sich das schöne Stück ein, um sie für die Festtage aufzuheben. Die Bescheidenheit und Dankbarkeit sind Früchte seines Glaubens. Sie machen sein Leben reich.

Oder das Lehrerehepaar, das im Herbst bei uns zu Gast war. Sie unterrichteten an einer kleinen Schule im Fichtelgebirge, an der Kinder aus SOS-Kinderdörfern unterrichtet wurden, die an normalen Schulen nicht Fuß fassen konnten; kleine Menschen, die von ihren Eltern missachtet und misshandelt worden waren und nun das Vertrauen ins Leben verloren hatten. Es war nicht leicht, sich diesen Kindern zu nähern. Die beiden haben es dennoch immer wieder versucht – mit einer tiefen Zuneigung, die sich durch Bosheiten und Rückschläge nie entmutigen ließ, schenkten sie den Kindern Nestwärme. Unermüdlich war ihre Phantasie, wenn es darum ging diesen kleinen Menschen Freude zu bereiten und sie zu fördern. Diese Liebe weckte in den Kindern ungeahnte Kräfte, und heilte manche Wunde.

Diese Liebe war von Jesus abgeschaut. Als Gerettete machten sie sich auf, andere zu retten – ohne große Worte und ohne fromme Sprüche! Die Weihnachtsfeiertage sind bald vorbei. Doch Gottes Güte und Menschenliebe bleiben bei uns, um uns zu retten und um uns Leben zu lehren, Leben, das ins ewige Leben mündet.

Amen.

Pfr. Christian Brost

Die persönliche Krippe

Geistliches Wort zu Weihnachten 2008

Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe. (Lukas 2,7)

Eins aber, hoff ich, wirst du mir,
mein Heiland, nicht versagen:
dass ich dich möge für und für
in, bei und an mir tragen.
So lass mich doch dein Kripplein sein;
komm, komm und lege bei mir ein
dich und all deine Freuden.

(Paul Gerhardt - EG 37, 9)

Die persönliche Krippe

In meiner fränkischen Heimat, vor allem in Oberfranken, gibt es den schönen Brauch, im Advent Landschaftskrippen aufzubauen. Dabei wird das wundersame Geschehen im Stall von Bethlehem in ganz unterschiedliche Szenarien hineingestellt: in ein fränkisches Dorf etwa - mit Bauernhöfen, Dorfkirche und Tanzboden. In anderen Krippen sind idyllische Alpentäler zu sehen mit Berghütten und Bergbauernhöfen. Wieder andere zeigen orientalische Landschaften mit Oasen, Kamelkarawanen und Beduinen.

An der Art und Weise, wie diese oft einen ganzen Raum ausfüllenden Krippen aufgebaut sind, wird viel über den persönlichen Zugang der ‚Kripperer’ zu ihrer Krippe deutlich. Ein Freund und Angler hat in seine Krippenlandschaft natürlich einen kleinen See, samt Ruderboot und Angleridyll eingefügt …

Jeder stellt mit seiner Krippe auch etwas von sich aus - seine Vorlieben, seine Sicht der Dinge. Meist werden längst vergangene Zeiten heraufbeschworen und verklärt.

Zu schön, um wahr zu sein!?

Bilder und Darstellungen aus unseren Tagen fehlen in der Regel ebenso wie notvolle Momente in der Geschichte des Jesuskindes: der Kindermord von Bethlehem oder das Flüchtlingselend in Ägypten, in das die Weihnachtsgeschichte mündet. Sie werden bewusst ausgeblendet. Die Krippe soll uns auf andere, auf gute, harmonische Gedanken bringen. Bitte keine Probleme unter dem Christbaum!

Ist das die Suche nach einer heilen Welt, die wir im Alltag nicht erleben? Trauen wir der Weihnachtsbotschaft keine verändernde Kraft mehr zu?

Ist Weihnachten zu schön, um wahr zu sein?

Das sind weniger Anfragen an die Krippen, die in Oberfranken aufgestellt werden, als vielmehr Anfragen an uns und unsere inneren Krippen, unsere Bilder und Vorstellungen von Weihnachten!

Keine Flucht in eine Heile Welt

Schauen wir auf das erste Christfest damals, so darf da nebeneinander stehen, was sonst nicht recht zusammenpassen will: Menschliches Elend und Gottes Herrlichkeit; menschliche Intrigen und Gottes Führung; tödliche Bedrohung und Gottes Errettung; Angst vor dem Kommenden und Schritte des Ver­trauens; Fremdherrschaft und Unruhe in Israel und mittendrin Gottes Angebot: ‚Friede mit euch; fürchtet euch nicht: euch ist heute der Heiland geboren!’

Wir müssen uns an Weihnachten nicht in eine heile Welt flüchten. Gott hat das auch nicht getan. Er nimmt uns so, wie wir sind, und verändert uns - durch das Lächeln dieses Kin­des, durch die Friedensbotschaft des gelernten Zimmermanns, durch das Vorbild des Christus, der nicht Gleiches mit Gleichem vergilt, der liebt und seine Wange hinhält, der lieber Unrecht erleidet als Unrecht zufügt.

Beten wir wie Christus für unsere Erde und trauen wir Gott zu, dass er Frieden stiftet – nicht zuletzt auch durch uns, indem er uns zu Friedensboten macht, wie Jesus einer war!

Ein in diesem Sinne gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen

Ihr Pfarrer Christian Brost

Zur Geschichte der evangelischen Lutherkirche Stockerau

Zur Geschichte der evangelischen Lutherkirche Stockerau

Karl W. Schwarz / Herbert Unterköfler

Geschichte der Pfarrgemeinde Stockerau 1890-1951

Kurzer Abriss der Geschichte bis 1890

Die Geschichte der Evangelischen in Stockerau ist in letzter Zeit scheinbar nie Gegenstand der Forschung gewesen. Auch in dem Buch “Geschichte des Protestantismus in Niederösterreich” ist Stockerau kein einziges Mal erwähnt. Mir standen vier Quellen zur Verfügung. Das eine sind drei in den Nachrichten der Pfarrgemeinde Korneuburg veröffentlichte Artikel zur Geschichte von Korneuburg, Stockerau und Hollabrunn . Das andere ist ein Vortrag über “Die Geschichte des Protestantismus in Stockerau”. Dieser Vortrag wurde anlässlich der Einweihung der ersten evangelischen Kirche in Stockerau 1892 von einem Pfarrer Saueracker gehalten. Sein Vortrag wurde in einer im gleichen Jahr erschienen Festschrift abgedruckt. Ich fasse hier die wichtigsten Ereignisse zusammen.

Als erster Pfarrer, der in Stockerau “im Geiste des Evangeliums” sein Amt versah, wird Leonhard Holzleitner (um 1555) genannt. Tatsächlich erfreute sich die neue Lehre, wie damals in weiten Teilen Österreichs, durchaus größerer Sympathien. Das ist auch daraus zu schließen, dass in den Klosterratsakten zu lesen ist, dass 1582 ein neuer Befehl ausgegeben wurde, dass niemand einen fremden Seelsorger aufsuchen noch bei demselben Sakramente empfangen dürfe. Die Bürger müssten dem katholischen Gottesdienst fleißig beiwohnen und die gebotenen Festtage halten.

Angeblich hätte aber der Feuerwächter immer zu Christi Himmelfahrt vom Feuerüberwachungsturm aus das Lied “Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort” gesungen. Das ging so bis 1586. Im März dieses Jahres wurde Pfarrer Wolf zum Inquisitor von Stockerau und bekleidete dieses Amt mit einer Machtfülle, “vor der Rat und Bürger zitterten”. Pfarrer Wolf vertrieb in Stockerau in erster Linie die evangelischen Schulmeister, sorgte für katholische Ratsmitglieder und Zunftvorsteher.

Als Wolf starb kam Rosenblum, ein getaufter Jude, aus Baden an die Stelle in Stockerau. Dieser klagte 1601, dass die Bürger nicht in die Kirche kommen, aber die Prädikanten aufsuchen; der Richter Peter Steinbring sei der Rädelsführer. Darauf erging 1602 der Befehl: “Den Stockerauern sei ein scharfer Verweis zu erteilen, die Rädelsführer in das Gefängnis zu setzen und wenn sie keine Besserung zeigen, binnen sechs Wochen und drei Tagen des Landes zu verweisen.”

Ein weiterer Schritt zur Eindämmung der lutherischen Bewegung war die Gründung eines Franziskanerklosters. 1643 wurde mit dem Bau begonnen, aber erst am 21.12.1647 zogen elf Brüder dort ein.

Ähnlich sah die Situation in den umliegenden Ortschaften aus. In Sierndorf hatten die Herren von Zelking das Patronat inne. Sie besetzten die Pfarrstelle mit durchwegs evangelischen Predigern. Als 1628 der Patron Ferdinand Freiherr von Herberstein die Pfarrstelle mit dem Priester Lindner besetzte, beschwerte sich der Priester im folgenden Jahr über das “Ketzernest”. Leitzersdorf und Großmugl hatten ebenfalls für einige Zeit als evangelisch zu bezeichnende Prediger.

Auch in Niederhollabrunn hatte sich die evangelische Lehre verbreitet. Die Pfarre war seit 1254 dem Domdechant von Passau inkorporiert, der die Seelsorge einem Vikar überließ. Die Vikare waren von 1544 bis 1600 meist verehelicht. Danach übernahm ein Herr Khlesel als Vikar die Pfarrstelle. Er setzte einen Stellvertreter ein und zahlte dem Domdechant ein jährliches Absent. Als Khlesel zum Administrator des Bistums Wien ernannt wurde, wollte der Passauer Domdechant Karl Graf v. Lamberg die Pfarrei zurück, Khlesel wollte sie aber nicht hergeben. Es kam zum Rechtsstreit, und Khlesel musste schließlich ein weitaus höheres Absent zahlen. Um das auszugleichen setzte er in Niederhollabrunn den Vikar ein, der am wenigsten verlangte. Diese Spannungen erlaubten es den Evangelischen, ihren Glauben doch relativ unbehelligt zu leben. Erst im Jahr 1610 wurde mit der Gegenreformation begonnen, die wohl um 1625 ihr Ziel erreicht hatte.

Interessant ist auch die Entwicklung im Pfarrbezirk Oberhollabrunn, der unter dem Patronat der Gutsherrschaft in Sonnberg stand. Gutsherr war die Familie Maceber. Auf deren Betreiben wurde Jonas Frank der erste evangelische Pfarrer in Oberhollabrunn, Johann Judese der erste in Sonnberg. Pfarrer Saueracker zitiert bei dieser Gelegenheit den Codex 13.839 der k.k. Hofbibliothek in Wien, in dem berichtet wird, dass das kirchlich-religiöse Leben in Oberhollabrunn ein gutes war.

Die Freiherren von Gileis traten in die Fußstapfen der Maceber. Der Protestantismus war nun in voller Entfaltung. Die Evangelischen errichteten sogar eine lateinische Schule. Khlesel versuchte zwar, auch in Oberhollabrunn katholische Pfarrer einzusetzen, diese wurden aber von der Bevölkerung abgelehnt.

Einer der bedeutendsten evangelischen Prediger in diesem Gebiet war der Theologe Conrad Kircher aus Augsburg. Er ließ Predigten und erbauliche Schriften in Druck legen. Sein bedeutendstes Werk war seine Konkordanz, die 1607 in Frankfurt in zwei Bänden erschien. An diesem Werk arbeitete er über ein Jahrzehnt.

In Göllersdorf besaßen die Puechheimer das Patronat; sie beriefen ebenfalls evangelische Geistliche. Unter Pfarrer Schmelzle (1566) bekannte sich die ganze Gemeinde zur evangelischen Lehre, so Saueracker. 1573 wurde Pfarrer Leyser nach Göllersdorf berufen. Sein Berufungsbrief ist in der Presbyteriologia Raupach’s abgedruckt. Er wurde später Generalsuperintendent von Wittenberg. Das Ende des Protestantismus in Göllersdorf kam sehr plötzlich. Nach dem Codex 8367, Seite 566, der k.k. Hofbibliothek trat Christof von Puechheim zur katholischen Kirche über. Er tat nun alles, um auch seine Untertanen in den Schoß der katholischen Kirche zurückzuführen.

Auf dem Gebiet der jetzigen Gemeinde Stockerau verliefen Reformation und Gegenreformation also ähnlich wie im übrigen Niederösterreich. Einer ersten Verbreitung der protestantischen Lehre, vor allem gefördert von Bürgertum und Adel, folgte die systematische Zurückdrängung durch die Gegenreformation. Die führenden Köpfe mussten auswandern oder wurden vertrieben. Das traf besonders manche Adelsgeschlechter.

Die Anfänge des Gemeindelebens in Stockerau (1890) bis zum Beginn des ersten Weltkriegs (1914)

Im Jahr 1869 begannen eingewanderte Schiffswerftarbeiter aus Hamburg evangelisches Leben in Korneuburg zu wecken. Sie hielten am 31.01 den ersten Gottesdienst ab.

Bereits am 8. Oktober 1872 wurde Korneuburg eine eigene Filialgemeinde von Wien und umfasste die Bezirke Korneuburg, Wolkersdorf, Groß-Enzersdorf, Marchegg, Matzen, Mistelbach und Stockerau.

Den ersten zu dieser Zeit in Stockerau erwähnten evangelischen Gottesdienst gab es allerdings erst am 17. Oktober 1890 in der Stockerauer Turnhalle. In dem Bericht des Presbyteriums der evang. Gemeinde A.B. in Wien vom 1. Jänner 1892 ist erwähnt, dass die evangelische Bevölkerung Stockeraus um Abhaltung von Gottesdiensten gebeten hatte. Im Jahr 1891 gab es dann drei Gottesdienste in der Turnhalle. Weiters heißt es: “In löblichem Eifer ging ein Comité, bestehend aus den Herrn König, Gräf, Treiber, Hahn, u.A. daran, die Evangelischen Stockeraus zu sammeln und zur Beitragsleistung zu veranlassen.”

Im Jahr 1890 gab es eine Volkszählung. Für diese Zeit können also verlässliche Angaben über die Evangelischen unseres Gebietes gemacht werden. Es ist natürlich zu berücksichtigen, dass das Gebiet des Bezirkes Hollabrunn noch nicht zur Gemeinde gehört hat. Es gab in Herzogbierbaum, Leitzersdorf, Großmugl und Stetteldorf je einen Evangelischen, in Spillern immerhin zwei und drei in Sierndorf. In Stockerau gab es 38. Durch eine Fußnote im Jahresbericht von 1892 wurde ergänzt, dass die Zahl der Stockerauer Evangelischen inzwischen auf etwas mehr als 100 gestiegen sei. In der gesamten Filial Gemeinde Korneuburg gab es 1890 insgesamt 1251 Evangelische.

Ab 7.09.1891 wurde die Filialgemeinde Korneuburg als Filialgemeinde “Korneuburg-Stockerau” bezeichnet. Mit diesem Jahr beginnen auch die Aufzeichnungen im Stockerauer Pfarrarchiv. Es liegt der “Bericht des Presbyteriums der evangel. Filial Gemeinde A.B. Korneuburg Stockerau” vor. Darin steht gleich auf der ersten Seite: “Lauten Freudenwiderhall erweckte in allen glaubenstreuen Herzen die frohe Kunde, dass seine kaiserl. und königl. apostolische Majestät mittels allerhöchster Entschließung vom 9. Dezember 1891 die neue evangelische Kirchenverfassung allergnädigst bestätiget hat. Mit tausenden und abertausenden protestantischen Untertanen unseres kaiserlichen Herrn dankt auch unsere kleine Gemeinde dem allergnädigsten Monarchen, indem sie betet: ‚Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser!” Dieser Auszug zeigt, glaube ich, sehr gut, in was für einer Zeit und Glaubenshaltung die Stockerauer Gemeinde begonnen hat zu bestehen. Viel wichtiger für die Gemeinde ist aber folgende Notiz in diesem Bericht: “Besonders erwähnenswert ist der Erlass des hohen k.k. evangelischen Oberkirchenrathes, betreffend die Erweiterung der Gemeinde durch Einbeziehung der Glaubensgenossen von Stockerau und Umgebung (Bezirk Stockerau) und die Genehmigung der neuen Bezeichnung ‚Evangelische Filial Gemeinde A.B. Korneuburg Stockerau’, sowie die Feststellung des Sitzes derselben in Korneuburg.”

Filialgemeinde bedeutet, dass weder Korneuburg noch Stockerau eigenständige Pfarren waren. Vom Wiener Presbyterium war aber beschlossen, dass die pfarramtliche Expositur Währing die pfarramtlichen Funktionen unter anderem für die evangelischen Gemeindeglieder aus allen Bezirken der k.k. Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, Mistelbach und Oberhollabrunn zu besorgen habe. Hier ist besonders das Wirken und der Einsatz des Währinger Pfarrers Dr. Johanny hervor zu heben. Johanny führte auch die Verhandlungen mit der Marktgemeinde Vorstehung Stockerau wegen der Überlassung der ehemals katholischen Kirche. Diese Verhandlungen gelangen, wurden sogar “mit großer Majorität” akzeptiert. Gegen eine Miete von 100 Gulden pro Jahr wurde den Evangelischen diese Kirche auf fünfzig Jahre unkündbar überlassen.

Im Jahr 1892 spendete der Kaiser 100 Gulden zum Zwecke der Kirchenadaptierung in Stockerau. Es fand damals auch erstmals eine Versammlung des GAV in Stockerau statt. Anlass war die Kirchenweihe am 29. Juni 1892.

In einem “Spezialbericht des Kirchen Adaptierungs Comités in Stockerau” wird die Geschichte der “Kolomankirche” beschrieben. Die Kirche ist benannt nach einem englischen Prinzen, der in Stockerau im Jahr 1012 sein Martyrium fand; man hatte ihn für einen Spion gehalten. Die Sage berichtet: Man begrub ihn in der Au. Bald kam ein Hochwasser, aber das Grab des Prinzen blieb unversehrt. Markgraf Heinrich erbaute etwas später mitten im Ort eine Kolomankapelle. Kaum war der Bau der Kapelle beendet, da spross in der verwüsteten Au neben dem Grab Kolomans aus einem alten Baumstumpf ein neuer, grünender Zweig hervor. Diese Geschichte fand auch im Stockerauer Wappen Berücksichtigung. Interessant ist die weitere Geschichte der Kirche: Unter der Regierung Kaiser Maximilians II. verbreitete sich die Reformation mehr und mehr auch in Niederösterreich. Es ist anzunehmen, dass die Kolomankirche damals eines der ersten evangelischen Gotteshäuser in der Wiener Umgebung war.

Der Verlauf der Gegenreformation ist ja bereits etwas im Kapitel “Kurzer Abriss der Geschichte bis 1890″ beschrieben. Aus der Kolomankirche wurde später jedenfalls ein Franziskanerkloster.

Unter Josef II. wurde das Kloster wieder aufgelöst und die ehemalige Kolomankirche, später Stöckelkirche genannt, diente von da an profanen Zwecken. 1892 schließlich wurde sie zu einer evangelischen Kirche.

Im Juni 1895 trennte sich Stockerau von Korneuburg und bildete von da an eine eigene Filialgemeinde.

Im Jahresbericht des Presbyteriums der evangel. Filialgemeinde A.B. in Stockerau über das Jahr 1896 wird berichtet, dass eine der drei Glocken des Gotteshauses durch Spenden der Stockerauer Bürger, allen voran Bürgermeister Schaumann, ermöglicht wurde. Der Altar wurde ebenfalls erst im Jahr 1896 gebaut. Gespendet wurde er von “den evangelischen Tischgesellschaften und Clubs” aus sämtlichen Bezirken Wiens und Floridsdorfs, wie noch heute durch eine Aufschrift am Altar erkennbar ist. Dieser Altar steht derzeit in der Stockerauer Lutherkirche.

Zu dieser Zeit gab es bereits Kindergottesdienste, wie aus einer Notiz im Jahresbericht, dass vier Sessel für diesen Zweck gespendet wurden, zu entnehmen ist.

Am 29. Juni 1900 gab es zum zweiten Mal eine Hauptversammlung des Gustav Adolf Vereins in Stockerau. Die Stadtgemeinde half bei der Ausrichtung der Versammlung mit.

Am 23. Juni 1900 wurde Otto Kühne zum Vikar für Floridsdorf bestellt. Floridsdorf war ja ebenso eine Filialgemeinde von Währing wie Korneuburg oder Stockerau. Zum Wirkungsbereich von Otto Kühne gehörten die Filialgemeinden Stockerau und Korneuburg dazu. Mit Hilfe von Vikar Kühne wurde die Zahl der Gottesdienste in Stockerau von 12 auf 16 erhöht. Jeden ersten Dienstag gab es nun ein “gemütliches Beisammensein”, die sog. Familienabende, die neben den Gottesdiensten ein zweiter Sammelpunkt der im Aufbau befindlichen Gemeinde sein sollten.

Für das Presbyterium in Stockerau schien es klar zu sein, dass die angemietete Kirche keine Dauerlösung sein konnte. Der schlechte bauliche Zustand, besonders die feuchten Mauern, führten zu hohen Unterhaltskosten. Deshalb wurde 1902 erstmals ein Schritt in Richtung eigener Kirche gemacht. Es wurde ein Bauplatz, gegenüber des Konviktgartens, im Wert von 5000 Gulden angekauft. In dem dafür bestimmten Fonds befanden sich allerdings nur 1000 Gulden, die als Anzahlung verwendet wurden. Das Presbyterium hoffte auf weitere Spenden, besonders von anderen Gemeinden. Tatsächlich tat sich das Presbyterium sehr schwer, die Schulden abzuzahlen. 1903 konnten trotz Unterstützung durch den GAV gerade 500 Gulden zurückgezahlt werden. Als sich auch 1904 keine Lösung der Geldprobleme zeigte, nutzte das Presbyterium eine gute Gelegenheit und verkaufte den Grund um 6000 Gulden weiter.

Am 21. Februar 1906 wurde Floridsdorf zur Pfarrgemeinde erhoben. Damit veränderte sich auch die Zugehörigkeit der evangelischen Filialgemeinde Stockerau. Sie gehörte ab diesem Zeitpunkt zu der selbstständig gewordenen Gemeinde Floridsdorf. Dort wurde der bisherige Vikar Otto Kühne am 16. Juni 1906 zum Pfarrer gewählt und am 28. Oktober in sein Amt eingeführt. Er war weiterhin auch für Stockerau zuständig. Er blieb bis zu seiner Übersiedlung nach Triest im Jahr 1912. Am 1. Juli 1912 wurde der Nachfolger, Herr Pfarrer Muhr, gewählt, der aus Hohenelbe in Böhmen kam. Seine Amtseinführung fand in Floridsdorf am 20. Oktober 1912 statt.

Da in dieser Arbeit auch die innere Situation einer im Aufbau befindlichen Gemeinde geschildert werden soll, sind hier zwei Anmerkungen zum Gemeindeleben angebracht. Das “gemütliche Beisammensein” dürfte aus Mangel an Teilnehmern so um das Jahr 1907 aufgehört haben. Man hat dann durch eine Christbaumfeier unter Beteiligung der Kinder versucht, wieder möglichst viele evangelische Christen zur Beteiligung am Gemeindeleben zu motivieren. Besonders deshalb, weil der Gottesdienstbesuch im Jahr 1907 “vieles zu wünschen übrig ließ” . Diese Feststellung wurde im Bericht von 1912 wiederholt, verbunden mit Klage darüber, dass auch die Jahresbeiträge der Mitglieder zu wünschen übrig ließen. Das ist bemerkenswert, weil diese Klagen bis in die heutige Zeit aktuell sind. Das Christbaumfest gab es übrigens weiterhin, bald verbunden mit einer Bescherung für die armen Kinder der Gemeinde.

Nachdem der Neubau einer Kirche noch auf sich warten lassen würde, ging man 1913 die längst notwendige Kirchenrenovierung an. Die Außenrenovierung übernahm die Stadtgemeinde, die Trockenlegung die Stockerauer Filialgmeinde. Die Bürgerschaft spendete eine Kirchturmuhr. All das war wieder nur durch großzügige Gaben des GAV möglich.

Die Zeit des ersten Weltkriegs

Im Jahr 1914 wurden 10 Gemeindeglieder zum Militär eingezogen. Interessanter Weise hatte der Kriegsbeginn Einfluss auf die Gottesdienstbesuchszahlen. Es wird von “sehr gutem” Besuch berichtet. Das bleibt auch in den weiteren Kriegsjahren so. Die Gottesdienste wurden in die Abendstunden verlegt, weil Pfarrer Muhr als Feldkurat zum Militärkommando Wien einberufen wurde (er konnte somit weiterhin in seiner Gemeinde wirken).

1917 sind die beiden größeren Glocken “in die Reihe der Streiter für des Vaterlandes Ehre und Bestand eingetreten”, wie es im Jahresbericht heißt. Diese Glocken und das Kupferdach (durch ein Weißblechdach ersetzt) wurden für militärische Zwecke eingezogen.

In den Protokollen der Presbytersitzungen aus dieser Zeit finden sich leider keine nähren Angaben zur Situation der Gemeinde. Es wird immer nur formhalber erwähnt, dass Jahresbericht und Rechnungsabschluss angenommen wurden. Dazu ist jeweils der Jahresbericht eingelegt. Aus dieser Quelle lässt sich also zu dieser Zeit kaum etwas erschließen.

Zwischenkriegszeit

In den Jahren nach dem Krieg merkt man schon an der Sprache in den Jahresberichten die schwierige Situation nicht nur der Kirche, sondern der Stockerauer generell. 1919 führten Eisenbahnsperren dazu, dass Pfarrer Muhr kaum nach Stockerau kam. Dadurch entfielen einige Gottesdienste. Kohlenmangel an den Schulen führte zu oftmaligem Entfall des Religionsunterrichtes. Aus Mangel an Geld und Waren musste auch erstmals die Weihnachtsbescherung für die armen Kinder entfallen, die es immerhin den ganzen Krieg hindurch gegeben hatte.

1920 gab es erstmals wieder das “gesellige Beisammensein”, das wieder als “Familienabend” bezeichnet wurde. Es gab in diesem Jahr zwei solche Abende und beide waren gut besucht.

Ebenfalls 1920 wurde der Plan vorangetrieben, Korneuburg, Stockerau und Ober-Hollabrunn zu einer eigenen Pfarrgemeinde zu machen. Für die nötigen Umbauten in Korneuburg, besonders der Pfarrwohnung, hofft man auf vom OKR vermittelte Hilfen aus Deutschland und vor allem den USA.

In einem Schreiben vom 9. Juni 1920 an den OKR spricht sich das Stockerauer Presbyterium allerdings gegen die Gründung einer neuen Pfarrgemeinde aus. Der einzig angeführte Grund ist die Person des Pfarrers Othmar Muhr. Er sei sehr gut und der evangelischen Bevölkerung sehr vertraut. Ein Wechsel sei “in dieser Hinsicht bei unserer konservativen Bevölkerung nicht ratsam.” Statt dessen wurde vorgeschlagen, die derzeitige Einteilung zu lassen, dafür aber einen Vikar anzustellen.

Am 10. August 1920 äußert der damals in Schladming residierende Superintendent in einem Schreiben an den OKR große Zweifel an der finanziellen Überlebenschance einer neu gegründeten Gemeinde mit Sitz in Korneuburg.

Noch in die Zeit von Pfarrer Muhr fällt die Gründung einer eigenen Predigtstation in Hollabrunn. Diese Predigtstation ist nicht zuletzt durch den Einsatz des ersten Predigtstationsvorstehers von Hollabrunn, Rittmeister a.D. Steinbauer, entstanden. Der erste Gottesdienst wurde am 13. Mai 1920 in der Mädchenschule gefeiert. In Hollabrunn hatten die Evangelischen immer einen schweren Stand, da durch eine bischöfliche Schule stets eine gute Versorgung mit katholischen Seelsorgern bestand. Hollabrunn war sicherlich eines der katholischen Zentren der Region.

Seit Gründung der Filialgemeinde Stockerau hatte Herr Lehrer Raschka den Religionsunterricht an den Pflichtschulen gehalten. 1923 ging er in Pension. Der Gemeinde blieb er als Kassier und Presbyter erhalten.

Im Jahr 1923 kam es zu weiteren personellen Veränderungen. Pfarrer Muhr wurde zum Pfarrer in Gumpendorf gewählt. Ihm folgte sein Vorgänger nach, nämlich Pfarrer Kühne, der neu auf die Stelle in Floridsdorf gewählt wurde und am 7.10.1923 in sein neues altes Amt eingeführt wurde. Für die Entwicklung der Gemeinde noch wichtiger war die Bitte der Gemeinden Stockerau und Korneuburg um einen eigenen Vikar infolge der Zunahme der Gemeindeglieder. Dieses Ansuchen wurde am 23.11.1923 gestellt. Es hatte Erfolg und am 1.02.1924 trat Vikar Johannes Jentsch aus Sachsen seinen Dienst an. Er war mit der Betreuung von Korneuburg, Stockerau und Ober-Hollabrunn betraut.

Mit dem neuen Vikar wurden die Gottesdienste häufiger. Früher nur ein Mal im Monat, so gab es 1923 21 und 1924 25 Gottesdienste in Stockerau.

Seit 1. Februar 1924 oblag die Seelsorge des Gebietes dem neu gegründeten Vikariat Korneuburg-Stockerau. Bei den Arbeiten rund um die Wahl von Vikar Jentsch und der Gemeindewerdung erwies sich der pensionierte Lehrer Raschka als große Stütze der Gemeinde. In dieser Zeit wurden auch die Bemühungen zum Gemeindeaufbau verstärkt. Es wurden Kinderausflüge und Jugendspaziergänge unternommen. Die Jugendlichen führten ein Krippenspiel auf, ein Kirchenchor Korneuburg-Stockerau entstand.

Mit September 1925 gab es einen neuen Vikar. Herr Hubert Ehler folgte Herrn Jentsch nach. Immer mehr verstärkt wurden die Bemühungen um die Selbstständigwerdung. Haupthindernis war die Frage nach der Besoldung des Pfarrers. Hier wurde einmal mehr auf den GAV gehofft.

Am 23. März 1925 legte der Superintendential-Ausschuss ein Ansuchen vor, Korneuburg, Hollabrunn und Stockerau zu einer eigenen Gemeinde zu erheben. Dieses Ansuchen wurde abgelehnt.

1926 stellten die Filialgemeinden Korneuburg und Stockerau sowie die Predigtstation Oberhollabrunn erneut ein Ansuchen auf Umbildung in eine Pfarrgemeinde Korneuburg A.B.. Diesmal war der Superintendent im Prinzip dafür, zeigte aber einige Probleme auf. Die finanzielle Situation sei besser geworden, weil der GAV seine Unterstützung zugesagt hat, dennoch sollte noch vor Gründung der Pfarrgemeinde ein Statut über Kirchenbeiträge beschlossen werden. Es ginge nicht an, dass eine Predigtstation erklärt, nichts leisten zu können. Mit diesem Hinweis wird auf Hollabrunn angespielt. Außerdem wird wohl ein Lokalstatut zu errichten sein. Weiters sollen sich die Gemeindevertretung bzw. die Gemeindeversammlung zu diesem Thema äußern, nicht immer nur die Presbyterien.

Auf dieses Ansuchen hin erklärte der OKR grundsätzlich bereit zu sein, die erbetene Umbildung zu genehmigen, allerdings nur unter gewissen Bedingungen. Diese Bedingungen entsprachen größtenteils den schon erwähnten Forderungen des Superintendenten bzw. Superintendentialausschusses.

Als Folge dieser Bedingungen legten Korneuburg ebenso wie Stockerau und Oberhollabrunn ein Verzeichnis der Beiträge zahlenden Mitglieder vor. Weder Stockerau noch Oberhollabrunn wollten allerdings einem Kirchensteuerstatut zustimmen. Oberhollabrunn erklärte, gar nichts leisten zu können. Der Vorsteher der Predigtstation Oberhollabrunn schreibt dazu in einem Brief an die Superintendenz von 26.06.1926:

“Wie aus dem Verzeichnis [der Zahlungen] zu entnehmen ist, ist die evangelische Bevölkerung, abwärts evangelischer Zentren, hinsichtlich Entrichtung von Kirchenabgaben alles nur nicht zahlungslustig oder gar opferfreudig zu nennen und bildet diese Lauheit ein besonderes Charakteristikum der sogenannten intelligenten Kreise, aus evangelischen Familien hervorgegangen.” In diesem Schreiben über vier A4 Seiten beklagt sich der Offizier, dass er sich in Oberhollabrunn von der evangelischen Kirche sehr im Stich gelassen fühle.

Stockerau wollte statt vorgeschriebener Kirchenbeträge beim freiwilligen System bleiben. Hierzu ist in einem Protokoll der Presbytersitzung vom 10.09.1926 zu lesen: “Nach einer längeren Wechselrede wird der Wortlaut des Protokolls der Gemeinde-Versammlung vom 3. Juli 1926 voll anerkannt. Es heißt dort: ‚Die Mitglieder der evangelischen Filialgemeinde Stockerau verpflichten sich, zur Sicherstellung der Mittel für den Kirchendienst und den Religionsunterricht anlässlich der Errichtung einer selbstständigen Pfarre in Korneuburg die notwendigen Beiträge freiwillig zu leisten.’”

In seiner Stellungnahme äußert sich der Superintendentialausschuss nun positiv zur Gemeindegründung. Ein Pfarrer vor Ort könnte da sicherlich einiges weiterbringen, auch finanziell könnte es funktionieren. “Eine führende Persönlichkeit ist nötig.” Jedenfalls sei die Umwandlung für die dortigen Evangelischen von großem Vorteil.

Am 18.03.1927 ist es soweit: Die “evangelische Pfarrgemeinde A.B. Korneuburg” wird gegründet. Der Oberkirchenrat genehmigt diese neue Gemeinde nach Einholung der Zustimmung der n.ö. Landesregierung und des Wiener Magistrates am 18. März 1927 Zl. 1113. Die Ausschreibung des neuen Pfarramtes ergibt eine Bewerberzahl von 5 Pfarrern, die mit einer Ausnahme wegen der noch schwierigen Wohnverhältnisse ihre Bewerbungen zurück ziehen. Seine Bewerbung nicht zurück zieht Vikar Hermann Spindler aus Wien III. In einem Wahlgang am 6. und 7. August 1927 wurde er zum ersten Pfarrer der Gemeinde Korneuburg gewählt.

Die Gliederung der Pfarrgemeinde sieht folgendermaßen aus: Es gibt die Muttergemeinde Korneuburg, zu der die Predigtstationen Hollabrunn und Retz sowie Ernstbrunn, Langenzersdorf, Mistelbach und Seefeld (bei Groß Kadolz) gehören. Es gibt außerdem die Filialgemeinde Stockerau, die keine Predigtstationen hat. Interessant ist die Jahresstatistik vom 31.12.1928. In Stockerau gab es damals 257 Evangelische, in Hollabrunn 135 und in Retz 16.

Mit der Selbstständigwerdung sind verstärkte Aktivitäten zum Gemeindeaufbau verbunden. Dazu wurde erstmals ein regelmäßig erscheinendes Nachrichtenblatt der Gemeinde herausgegeben, das per Post den Gemeindegliedern zuging. Die erste Folge erschien im Jänner 1928. Im Archiv ersetzen die Ausgaben dieses Nachrichtenblattes die bis dahin gesondert herausgegebenen Jahresberichte.

An weiteren Aktivitäten wurde in Stockerau ein Mütterabend initiiert. Nach jedem Gottesdienst war außerdem ein eigener Kindergottesdienst vorgesehen. Die Gottesdienste fanden weiterhin alle 14 Tage statt.

Im Februar 1928 beschloss das Presbyterium schließlich doch die Einführung der in anderen Gemeinden schon üblichen Kirchensteuer nach einem festen Schlüssel. Dadurch sollte die Kassaführung erleichtert werden und vor allem sollten alle Gemeindeglieder erreicht werden. Es wurde das Besteuerungsstatut übernommen, das der k.k. evangelische Oberkirchenrat am 10. Juli 1913 erlassen hatte.

Am 14. April 1928 wurde erstmals in der neuen Gemeinde ein evangelischer Gottesdienst in Retz abgehalten. Von da an fanden in regelmäßigen Abständen Gottesdienste in Retz statt. Als Ort diente das Haus des Gemeindegliedes Frau Engleitner. Es ist erwähnt, dass es schon vor längerer Zeit in unregelmäßigen Abständen Gottesdienste in Retz gegeben hätte.

In Hollabrunn, in der Frauenoberschule, wurden 1928 insgesamt drei Gottesdienste gefeiert. Dort legte übrigens am 7. Mai 1930 der erste Obmann der Predigtstation Hollabrunn sein Amt nieder. Ihm folgt der pensionierte Professor der Lehrerakademie, Heinrich Kipper, nach.

Ebenfalls 1928 wurde in der Stockerauer Kirche elektrischer Strom eingeleitet und elektrische Beleuchtung angeschafft.

Inzwischen bemühte sich Stockerau weiter um Mütter und junge Familien und veranstaltete Anfang 1928 wieder einmal einen Familienabend, der allerdings schwach besucht war. Dort sang der Kirchenchor, die Kinder brachten Darbietungen und Herr Meisel hielt “heitere Vorträge”. Der Mütterabend wurde von einer Privatwohnung ins Bürgerheim verlegt; er fand somit erstmals in einem öffentlichen Gebäude statt. Die Mütterrunde ist aber auch in den Folgejahren schlecht frequentiert. Während Korneuburg und Langenzersdorf gut funktionierende Mütterrunden haben, ist es in Stockerau scheinbar schwierig. In einem Artikel zu diesem Thema wird gefragt “Ist denn hier in Stockerau der Boden gar so schlecht, dass nichts gedeihen mag?” Der Autor, Schmitt, weiß, woran das Problem liegt: Es läge einerseits an der großen Bequemlichkeit, andererseits daran, dass die Leute hier bei jeder guten Idee gleich sagen: “Bei uns in Stockerau lässt sich nichts machen.”

Die Stockerauer probierten in den Jahren ab 1929 einen anderen Gottesdiensttermin. Abwechselnd gab es einmal um 9:30, das nächste Mal um 15:00 einen Gottesdienst, um das Erscheinen auch den am Sonntag arbeitenden Gemeindegliedern zu ermöglichen. Die Nachmittagsgottesdienste wurden stärker frequentiert als jene am Morgen. Im Jahresbericht 1929 finden sich auch erstmals Gottesdienstbesuchszahlen. In Retz kommen immerhin 41% der Evangelischen zum Gottesdienst (das sind 11,5 Personen), in Stockerau nur 13% (34,71).

Ein neuer Versuch, bei Veranstaltungen die Gemeinde zu sammeln, unternimmt das Stockerauer Presbyterium im Jänner 1930. Ab da soll es vier Mal im Jahr eine Zusammenkunft der ganzen Gemeinde geben. Als Ort ist das Gasthaus Hartmann vorgesehen.

In einem Bericht in den Gemeindenachrichten im Jänner 1931 wird einmal mehr über den schlechten Gottesdienstbesuch geklagt. Bei immerhin 271 Seelen in Stockerau sei es nicht zu verstehen, wieso im Durchschnitt nur 18-20 Personen den Gottesdienst besuchen. Mit 1. Jänner 1931 wurden in der Gemeinde die neuen Gesangbücher eingeführt.

Nach einigen Schwierigkeiten wurde am 16. Jänner 1931 endlich ein Stockerauer Frauenverein gegründet. Zur Vorsitzenden wurde Frau Pascher gewählt.

In der Jahresstatistik von 1932 wurden folgende Angaben zur Zahl der Gemeindeglieder gemacht. In Stockerau waren es 271 Personen, in Hollabrunn und Umgebung immerhin 87 sowie in Retz und Umgebung 36. Beim Gottesdienstbesuch lag Hollabrunn mit einem Schnitt von 57% der Gemeindeglieder voran, gefolgt von Retz mit 39% und Stockerau mit 14,7%.

Vom 28. Mai 1933 wird ein erfreuliches Ereignis aus Hollabrunn berichtet. Anlässlich der Konfirmation von 2 Burschen und 1 Mädchen wurde der Gottesdienst von 109 Personen besucht. Die Opernsängern Frl. Radoni hielt zu diesem Anlass Gesangsvorträge. Auch die Kollekte war mit 43,20 Schilling rekordverdächtig.

In einer ganz kurzen Notiz in den Nachrichten der Gemeinde Korneuburg wird zu Stockerau vermerkt: “Die Übertrittsbewegung ist hier am stärksten.” Scheinbar war die Zahl der Übertritte vom katholischen zum evangelischen Glauben zu Beginn des Jahres 1934 in Stockerau sehr hoch.

Im März 1934 wird erstmals ein Auto für den Pfarrer angeschafft. Dadurch sind ganz neue Möglichkeiten gegeben, die Gemeinde zu betreuen. Die Garage muss sich Pfarrer Spindler allerdings selbst bauen, da das Presbyterium den Bau ablehnt.

In der Stockerauer Gemeindeversammlung vom 10.06.1935 wurde beschlossen, da sich die Zahl der Gemeindeglieder 400 nähert, eine eigene Gemeindevertretung zu wählen. Am 19. Jänner 1936 wurde dann erstmals eine Gemeindevertretung von der Gemeindeversammlung gewählt.

Am 15. September 1935 gab es in Stockerau ein großes Gemeindefest. Es war gut besucht. Man wollte die Evangelischen Stockeraus sammeln und gleichzeitig auf ein großes Vorhaben aufmerksam machen: Den Bau einer eigenen Kirche!

In der Presbytersitzung vom 26. September 1935 wurde dann auch einstimmig beschlossen “den Bau einer eigenen Kirche in Stockerau nach Maßgabe der finanziellen Mittel mit allen Kräften anzustreben und zu vertreten.” Am 6. Oktober 1935 wurde ein Stockerauer Kirchenbauverein gegründet. Herr Kommerzialrat Harmer schenkte den Betrag für einen Baugrund, der sich zwischen der Belvedere- und Manhartstraße befand. Der Grundkauf geschah am 31. Oktober 1935. Nach den Wünschen des Presbyteriums sollte bereits Ende 1941 die neue Kirche stehen. Tragisch ist, dass am 21. März 1936 der Gönner des Baugrundes, Herr Kommerzialrat Harmer, plötzlich verstarb.

Am 8. November 1936 wurde in Stockerau eine Ortsgruppe des evangelischen Bundes gegründet.

Im April 1937 musste die Herausgabe des eigenen Nachrichtenblattes wegen zu hoher Druckkosten eingestellt werden. Von diesem Zeitpunkt an finden sich im Stockerauer Archiv nur noch sehr wenige Informationen. Das ändert sich erst mit der Gemeindegründung 1951.

Die Zeit des Nationalsozialismus

Mit dem Anschluss an das deutsche Reich kamen auf die Kirche und die Gemeinde einige Veränderungen zu. Wie bekannt, wurde die österreichische Kirche in die Kirche des “Altreiches” eingegliedert. Die Nachbargemeinde von Stockerau, Znaim, ist gleichzeitig aus der sudetendeutschen Kirche ausgeschieden und in die Ostmarkkirche eingegliedert worden. Das ist interessant, weil die Predigtstation Retz am 23.05.1940 zur Gemeinde in Znaim umgepfarrt wird. Am 31.05.1940 wird Laa/Thaya ein selbstständiges Pfarramt. Nach dem Krieg wird der Gerichtsbezirk Retz der Gemeinde Laa eingepfarrt. Erst am 16. Oktober 1950, kurz vor der Selbstständigwerdung der Pfarrgemeinde Stockerau, stellte das Presbyterium der Evangelischen Pfarrgemeinde Laa den Antrag auf Umpfarrung der Predigtstation Retz in die Korneuburger Filialgemeinde Stockerau. Damals (1951) gab es in Retz 40 Evangelische.

Mit 15. Mai 1938 musste auf Verordnung hin der Mädchen- und Frauenverein seine Tätigkeit einstellen. Auch eine kirchliche Jugendarbeit war nun nicht mehr möglich.

Kurz nach dem Anschluss durften in den Schulen in Retz und Hollabrunn keine Gottesdienste mehr gehalten werden; das wurde dann aber 1939 wieder erlaubt. Diese Erlaubnis wurde aber bald darauf erneut zurück gezogen.

Für 1938 gibt es nähere Angaben zum Seelenstand. So gab es in Stockerau 435 Evangelische (26 weniger als im Jahr davor), in Hollabrunn 106 (minus 14) sowie 38 in Retz (-1).

Im Jahr 1938 wurde die Synagoge in Stockerau von der evangelischen Pfarrgemeinde Korneuburg übernommen. Dieser “Kauf” ist aber an dieser Stelle nicht weiter auszuführen, da es darüber bereits einen sehr präzisen Aufsatz von Prof. Schwarz gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang jedenfalls eine Notiz in der Korneuburger Gemeindegeschichte: “Die Stockerauer Gemeinde erhielt, da sie bisher die Stökl-Kapelle zur Miete hatte und diese schon sehr baufällig war, durch die Zuweisung des Kreisleiters von Korneuburg die Synagoge in Stockerau.” Genau diese Zuweisung sollte beim Vertragsabschluss nicht erwähnt werden; es sollte so aussehen, als hätte die Evangelische Gemeinde die Synagoge direkt von der Israeltischen Kultusgemeinde übernommen. Die Einweihung des nun “Lutherkirche” genannten Gotteshauses fand am 6.11.1938 durch Superintendent Heinzelmann (Villach) statt.

Als Gegenleistung für die Überlassung der Synagoge musste die Gemeinde jedenfalls das für den Kirchenbau angekaufte Grundstück in der Belvederestraße an die Stadtgemeinde abgeben. Außerdem wurden Auswanderungsgelder in einen jüdischen Fonds gezahlt. Die Synagoge wurde, vor allem an der Vorderseite, umgebaut, sodass sie mehr wie eine (evang.) Kirche aussah. Im Rahmen dieses Umbaus wurden die runden Fenster durch lange Kirchenfenster der gemieteten Kirche in Stockerau ersetzt, der Chor wurde etwas breiter gemacht und ein kleiner Glockenturm aufgebaut. Der Altarraum wurde freigemacht und der Altar aus der gemieteten Kirche in der neuen Kirche aufgebaut. Die Kirche erhielt außerdem elektrisches Licht. Der Umbau kostete 12.000RM. Immerhin 8.000RM standen aus bereits früher gesammelten Mitteln zur Verfügung.

Einen Teil dieser 8000RM hatte man an die Muttergemeinde Korneuburg verborgt. Korneuburg hatte sich schon vor längerer Zeit vom Stockerauer Kirchenbauerverein 3.000 Schilling ausgeborgt. Da diese Summe nun unmittelbar in Stockerau benötigt wurde, sah sich die Pfarrgemeinde Korneuburg veranlasst, ein Darlehen aufzunehmen und ihr Pfarrhaus hypothekarisch zu belasten. In Anbetracht günstiger Konditionen für das Darlehen (5,5% bei zehnjähriger Rückzahlungsdauer) erteilte OKR Kauer seine Zustimmung.

Zur Bezahlung der Baumeisterrechnung erhielt die Stockerauer Gemeinde durch einen Herrn in Stockerau ein Darlehen von 3.500RM zu drei Prozent. Neben weiteren Umbaukosten (eine neue Stiege, Reparaturen an Dach und Wasserleitungen) kamen auch noch einige Ausgaben aufgrund der baupolizeilichen Vorschriften hinzu. Jedenfalls entschloss sich die Gemeinde 1940, beim OKR um finanzielle Hilfe anzusuchen. Dieser, selbst nicht gerade mit Geldmitteln gesegnet, konnte immerhin 100RM zur Verfügung stellen.

An das Kirchengebäude angrenzend wurde ein einstöckiges Wohnhaus miterworben. Es hätte sich in gutem Zustand befunden. Im Wohnhaus befand sich im Erdgeschoss eine Wohnung mit Küche und Zimmer. Hier wohnte ab 1938 die Küsterin. Im ersten Stock befand sich eine weitere Wohneinheit mit Küche, Zimmer und Kabinett. Diese obere Wohnung wurde allerdings nicht als Dienstwohnung anerkannt. Es wurden von der Stadt Mieter zugewiesen; zuerst zur Zeit des Nationalsozialismus ein Parteimitglied der NSDAP, danach von der Stadtgemeinde eine “kommunistische” Frau . Die Mieteinnahmen machten immerhin um die 250RM jährlich aus.

Seit 1938 hatte die Gemeinde eine eigene Angestellte für die “Beaufsichtigung des Kirchengebäudes (Wohnhaus und Kirche) sowie Reinigung”. Sie war mit 4 Stunden angestellt, ihr Gehalt betrug 276RM jährlich. Dieses Geld wurde ihr aber nicht ausgezahlt, sondern durch eine Dienstwohnung abgegolten. Sie bewohnte die Wohneinheit im Erdgeschoss mit ihrem Mann und ihrer Tochter.

Infolge der Aufstellung eigener Truppenverbände in Korneuburg, Stockerau, Hollabrunn und Mistelbach ergab sich die Notwendigkeit, für die Soldaten eigene Gottesdienste zu veranstalten und Seelsorge zu ermöglichen. Pfarrer Spindler wurde dazu als Wehrmachtspfarrer (im Nebenberuf) bestellt. Mangels eines eigenen Raumes konnten solche Gottesdienste nur in Korneuburg und Stockerau gehalten werden, in der Regel alle Monate ein Mal.

Mit 1. April 1939 bekam die Gemeinde einen zweiten Vikar (neben Pfarrer Spindler gab es noch einen für Laa zugeteilten Vikar). Herr Pfr. Anton Scheiderbauer wurde mit 30.04 in dieses Amt gewählt; das Gehalt wurde vom OKR gezahlt. Er wurde besonders für die Betreuung von Stockerau berufen.

Er wohnte aber nicht bei der evangelischen Kirche, da dort beide Wohneinheiten belegt waren. Er wohnte statt dessen in der Lenaustraße 24. Seine Wohnung hatte immerhin drei Zimmer und drei Kabinette. Ebenfalls 1939 hat sich der Kirchenbauverein aufgelöst, weil dessen Aufgabe durch den Besitz des neuen Gotteshauses erfüllt war. Die Schuldenlast der Stockerauer Filialgemeinde, bedingt durch die Umbauarbeiten an der Synagoge, konnte 1939 immerhin von 2700 auf 1900 Reichsmark gesenkt werden.

Der Religionsunterricht ist in dieser Zeit ein Freigegenstand geworden, der im Zeugnis nicht mehr klassifiziert wird. Die Abmeldungen der Schüler betrugen in Stockerau ca. die Hälfte der Kinder, in den anderen Stationen war der Prozentsatz bedeutend schwächer. Pfr. Scheiderbauer beklagt sich außerdem über unregelmäßiges Erscheinen und geringe Lernmoral der verbliebenen Schüler. Jedenfalls, so wird im Jahresbericht ausgeführt, könne niemand konfirmiert werden, der nicht ordnungsgemäß den Religionsunterricht besucht hat.

Gemäß dem Jahresbericht gab es 1940 in der Filialgemeinde Stockerau 500 Evangelische.

Am 26. Dezember 1940 gab es eine Gemeindevertretersitzung in Stockerau, bei der ein neues Lokalstatut angenommen wurde. Nach dem Selbstständigwerden der Gemeinde Laa war es nötig, in einem neuen Lokalstatut die Angelegenheiten der verkleinerten Gemeinde Korneuburg zu klären. Diesem Statut war schon am 22. September zugestimmt worden, nur hatte der OKR diesen Beschluss infolge der geringen Zahl der Anwesenden für nicht gültig erklärt. Das neue Lokalstatut wurde nun zwischen Korneuburg und Stockerau allein abgeschlossen. Die Beitragsleistung zu den gemeinsamen Auslagen der Pfarrgemeinde sollte, da die Seelenzahl der beiden Gemeinden fast gleich ist, je 50% betragen. Zu den gemeinsamen Auslagen zählten alle Kosten, die das Pfarramt betreffen, die Gebühren an das Pensionsinstitut für die Witwen und Waisen, die Auslagen für das Pfarrpresbyterium, die Kosten der jährlichen Berichte, die Reisekosten der Abgeordneten der Gemeinde sowie die von der Seniorats- oder von der Superintendentialversammlung beschlossenen Umlagen.

Die Zahl der Gemeindevertreter für Stockerau wurde von 24 auf 20 herabgesetzt. Mindestens einmal im Jahr hatte ein gemeinsames Pfarrpresbyterium zu tagen, in das jeder Gemeindeteil 3 Mitglieder entsenden durfte. In der Verwaltung sicherte das neue Statut beiden Gemeindeteilen größtmögliche Autonomie.

Die Aufteilung des Pfarrgebietes sah so aus, dass die Predigtstation Hollabrunn nun nicht mehr zur Muttergemeinde Korneuburg gehörte, sondern erstmals zur Filialgemeinde Stockerau.

Im Jahr 1943 verstarb einer der wohl wichtigsten Männer der Stockerauer Gemeinde, der Oberlehrer Raschka. Er gehörte seit 1902 dem Presbyterium an und hatte seit 1904 für immerhin 27 Jahre die Funktion des Kassiers ausgeübt. 1931 hatte er sein Amt dann aus gesundheitlichen Gründen niederlegen müssen. Von seinem Eintritt ins Presbyterium an bis zur Gründung des Vikariats erteilte er den Religionsunterricht an den Pflichtschulen. Im ersten Weltkrieg hatte er sowohl den Kurator als auch den Schriftführer zu vertreten.

Ebenfalls 1943 mussten sowohl der Vikar von Laa als auch Pfarrer Spindler einrücken. Das schuf eine starke personelle Not. Vikar Gerhardinger aus dem 18. Wiener Bezirk und Pfarrer Scheiderbauer mussten aushelfen. Auf Ansuchen des Oberkirchenrates wurde Pfarrer Spindler schließlich nach vier monatiger Dienstzeit wieder von der Wehrmacht entlassen.

Ab 1. Juli 1944 konnte Pfarrer Spindler das Auto nicht mehr benutzen, da eine Benzinzuweisung abgelehnt wurde.

Die Situation der Gemeinde und des Pfarrers während der Kriegsjahre schildert sehr gut ein Schreiben von Pfarrer Spindler vom 22. November 1944.

Darin schreibt er:

“Auch Korneuburg hat nun seinen 4. Angriff hinter sich. Diesmal gingen sie auf die untere Kaserne los hier in unserer Nähe, beinahe hätte es unseren lieben Herrn Kurator mit ganzer Familie getroffen, er war im Luftschutzkeller eines Hauses, neben das eine Bombe fiel, aber das Haus und der Keller hielten stand. Am Kirchendach haben wir ein großes Loch, am Pfarrhausdach zwei große Löcher (zum Kopf hinausstecken), Pfarrer und Küster sind am Sonntag auf das Dach gekrochen und haben notdürftig repariert, so dass wenigstens das Wasser nicht in Strömen herein rinnt. Die Kommission war zwar da, aber ich habe wenig Hoffnung auf baldige und durchgreifende Reparatur. Fensterscheiben in Mengen, ich fange jetzt mit Holzvernageln an, weil auch die Scheiben schon rar geworden sind. Immerhin: Alles wohlauf und am Leben. Das war am Samstag, den 18. November. Sonntag sollte ich in Laa sein, ich hatte ausgemacht, dass ich am Samstag in Laa eintreffe, übernachte und Sonntag GD halte, nicht zu machen, kein Zug, weder über Zellerndorf noch über Mistelbach (Lokalbahn) noch über Wien (wegen Unsicherheit mit den Donaubrücken), also musste ich verzichten. Telefon gab es auch nicht, weil die Leitungen zerrissen waren, ich musste also Frau Pf. K. ganz ohne Nachricht lassen. Am Freitag vorher sollte ich eine Beerdigung in Hollabrunn (Oberfeldwebel) haben, nicht möglich, von Stockerau, wo ich war, nach Hollabrunn zu kommen, kein Zug, kein Auto trotz Bemühung beim Standortältesten in Stockerau. Sonntag mittags wollte ich noch nach Stockerau, wo zwar Leutnant D. zur Predigt angesetzt war, keine Möglichkeit, wieder Alarm und kein Zug. So geht es Tag um Tag, ich bin schon manchmal wütend. Montag hatte doch die 127. Taufe! […] Also nochmals lebend und gesund, Gott sei Dank für seine Gnade”

Im Jahr 1945 wurden in der Stockerauer Kirche kurzfristig Leichen aufgebahrt. Durch mehrere Todesfälle und schließlich auch noch einen Fliegerangriff waren die Aufbahrungshallen am Friedhof und im Krankenhaus überbelegt, so dass ohne Wissen von Pfarrer Spindler etliche Leichen in der evangelischen Kirche aufgebahrt wurden. Diese Aufbahrungen dauerten vom 1. bis zum 7. Februar. In einem Gespräch mit dem Verfasser dieser Zeilen konnte sich ein Gemeindeglied sogar noch daran erinnern, in diesen Tagen aus Neugierde heimlich in die Kirche geschlichen zu sein.

Ein besonders tragischer Tag im Leben der Gemeinde war der 20. März 1945. Bei einem Bombenagriff wurden Kirche, Pfarrhaus und Gemeindesaal in Korneuburg zerstört. Noch viel tragischer war, dass bei diesem Angriff sowohl die Frau, Luise, als auch zwei Kinder, Sohn Gottfried mit 9 Jahren und Tochter Christine mit 6 Jahren, von Pfr. Spindler ums Leben kamen. Seine schwer verletzte Tochter Inge (15 Jahre alt) wurde in das Krankenhaus nach Stockerau gebracht. Man kann sich vorstellen, welch ein Schicksalsschlag das für den Pfarrer war!

Die weiteren Geschehnisse sind sehr eindrücklich in der nur zehn Zetteln umfassenden Gemeindegeschichte nachzulesen. Dabei ist zu erwähnen, dass die Gemeindegeschichte von Pfarrer Spindler gemeinsam mit dem Kurator Groh verfasst worden ist. “Als Pfarrer Spindler, der am 20. März früh […] zu einer Beerdigung nach Hollabrunn gefahren war, abends um 7 Uhr zurückkehrte, fand er nur mehr die Leichen seiner Lieben in der Totenhalle des auch zerstörten Krankenhauses. Ein Schutthaufen kündigte nur noch von den früheren Opfern einer Gemeinde für ihre Gebäude, der Pfarrer kam zunächst bei seinen Gemeindegliedern zum Nachtlager unter, kurz vor dem Einmarsch der Russen in Korneuburg (14.04.1945) begab sich Pfarrer Spindler in das Ausweichkrankenhaus von Korneuburg nach Oberrohrbach, wohin er auch seine Tochter Inge gebracht hatte, die weder sitzen noch laufen konnte. Auf Befehl des damaligen Kreisleiters wurden die Kranken des Ausweichkrankenhauses Oberrohrbach zunächst nach Zwettel, dann nach Arbesbach an der oberösterreichischen Grenze transportiert, wo Pfarrer Spindler bis zur teilweisen Gesundung seiner Tochter Anfang Juli verblieb, da eine Rückkehr nach Korneuburg mangels fehlender Verkehrsmittel nicht möglich war. Mit einem Lastauto der Stadtgemeinde Korneuburg kehrte samt anderen Patienten auch der Pfarrer mit seiner Tochter wieder zurück. Als sie in Korneuburg um 4 Uhr früh ankamen, wussten sie nicht, wo sie bleiben sollten. Das Krankenhaus, das nur ein Notbehelf war, konnte sie nicht behalten, die Stadt war von vielen tausenden Russen besetzt, da zog es der Pfarrer vor, mit seiner Tochter in das Pfarrhaus Klosterneuburg zu gehen und dort um Aufnahme zu bitten. […] Der Klosterneuburger Pfarrer Riedl gewährte diese Unterkunft gerne, am dritten Tage danach war das Umziehen nach St. Andrä Wördern möglich geworden.” Von dort aus ging Pfarrer Spindler öfters zu Fuß nach Stockerau oder unternahm Fahrten nach Korneuburg, um nach seiner Gemeinde zu sehen. Anfang August konnte er dann in ein möbliertes Zimmer in Korneuburg einziehen.

Ab dem 12. August 1945 wurden die Gottesdienste in Korneuburg in der Sakristei der Augustinerkirche gehalten.

In dieser Zeit hatte es die Stockerauer Gemeinde weitaus leichter. Sowohl die Kirche als auch das Pfarrhaus und die Wohnung von Pfarrer Scheiderbauer blieben von Bombentreffern verschont. Pfarrer Scheiderbauer war außerdem in der Umbruchszeit vor Ort.

Die Nachkriegszeit

Der Seelenstandsbericht 1946 des Pfarramtes A.B. Korneuburg weist für Stockerau 384 (+1 H.B.) Evangelische sowie für Hollabrunn 155 (+4 H.B.) Evangelische aus.

Pfarrer Scheiderbauer wurde 1946 als Pfarrer nach Braunau am Inn berufen. Dadurch wurde es wieder zur Pflicht von Pfarrer Spindler, die Gottesdienste in Stockerau zu halten. Da nur ein Zug täglich verkehrte (und der auch nicht immer) war das sehr beschwerlich. In dieser Zeit konnte Hollabrunn überhaupt nicht versorgt werden.

Der Religionsunterricht konnte 1946 wieder gehalten werden. Weiter kämpfte die Gemeinde mit den Abmeldungen der Schüler. Um dem entgegen zu wirken, beschlossen sowohl Korneuburg als auch Stockerau folgendes: “Diejenigen Eltern, die ihre Kinder nicht zum evangelischen Religionsunterricht schicken, sollen angewiesen werden, aus der evangelischen Kirche auszutreten.”

Interessant ist die Entwicklung der Zahl der Gemeindeglieder der Korneuburg-Stockerauer Gesamtgemeinde. Waren es Ende 1945 nur 861 Seelen, so steigerte sich diese Zahl im folgenden Jahr auf 1081. 1947 war man bei 1158 Evangelischen angelangt, 1946 bei 1639 und 1949 bei 1684 Evangelischen. Das lag sehr stark auch an einem Zuzug von evangelischen Flüchtlingen, unter anderem aus Siebenbürgen. Peter Barton schreibt in seinem Buch “Evangelisch in Österreich”, dass zwischen 1944 und 1968 über 80.000 evangelische Flüchtlinge zuwanderten. Zu ihrer Integration gab es immerhin 46 Flüchtlingspfarrer.

Gustav Reingrabner nennt Zahlen über den Zuwachs an Evangelischen in Niederösterreich. Im Jahr 1884 wurden in Niederösterreich immerhin rund 4.500 Evangelische gezählt. 1913, auch als Folge der “Los von Rom Bewegung”, kam man schon auf 14.000. Mit Ende 1936 betrug die Zahl der Evangelischen immerhin schon 34.694. Die höchste Zahl an Evangelischen in Niederösterreich gab es allerdings im Jahr 1966 mit 49.906 Gemeindegliedern. Seit damals ist die Zahl der Gemeindeglieder wieder im Sinken.

Am 29. Mai 1946 heiratete Pfarrer Spindler Frau Johanna Weber. Im Jahr 1949 half die neue Frau von Pfarrer Spindler beim Unterrichten aus, indem sie Hausunterricht bei einem einzelnen Kind in Spillern gab. Auch der Kurator Groh und ein Herr Mayer halfen beim Unterricht aus, “damit ich [Pfarrer Spindler] für anderen Unsinn, den die Notzeit aufdividiert, Zeit habe.”

Am 18. Mai 1947 wurde in Korneuburg eine vom ökumenischen Rat in Genf gestiftete Holzkirche eingeweiht. Sie stand auf dem inzwischen geräumten Grund der ehemaligen Kirche und des ehemaligen Pfarrhauses. Unter den Gästen bei der Einweihung waren nicht nur Superintendent Traar und Vertreter der Filialgemeinde Stockerau, sondern auch Pfarrer Steinbach aus Mürzzuschlag, der ein Kind der Gemeinde ist, wie der damalige Superintendent Traar in seinem Bericht ausführt. Pfr. Steinbach wird ja später der erste Pfarrer der selbstständigen Gemeinde Stockerau sein.

Im Jahr 1947 beschloss die Diözese Wien, ein gemeinsames Nachrichtenblatt herauszugeben. Dadurch sollten die einzelnen Nachrichtenblätter der Gemeinden zusammengefasst werden. Das würde eine günstigere und gleichzeitig qualitätsvollere Aussendung ermöglichen. Schließlich solle das neue Blatt ja auch das Evangelium “in mancherlei Form” in die Häuser tragen. Das Presbyterium der evang. Pfarrgemeinde Korneuburg sprach sich jedenfalls dagegen aus und nahm - zum Missfallen des Superintendenten - an diesem Projekt nicht teil. Als Begründung gab man an, dass nur durch ein eigenes Nachrichtenblatt sowohl die Berichte als auch die Gottesdienstordnung immer aktuell bei den Gemeindegliedern wären. So erschien am 1. September 1947 das erste Blatt (tatsächlich: ein Blatt) des “Kirchen-Nachrichtenblattes”.

Im März 1947 übernahm die Pfarrgemeinde Wien III, Landstraße, eine Patenschaft für die Gemeinde Korneuburg. Das äußerte sich besonders darin, dass ganze Kollekten für die evangelische Gemeinde Korneuburg gewidmet wurden. Das Geld wurde allerdings so gut wie ausschließlich für die Muttergemeinde Korneuburg verwendet (die es aufgrund der Kriegsschäden auch dringend brauchte).

Aber auch in der Stockerauer Filialgemeinde gab es im Jahr 1947 große Geldprobleme. Es musste nämlich zum Nachbarn hin um 400 Schilling ein Zementzaum errichtet werden, da der alte aus Holz bereits eingefallen war. Weiters musste das Dach der Kirche neu mit Dachpappe belegt werden; es regnete bereits herein. Das kostete 136 Schilling. Die Fenster der Kirche wurden erneuert, das Vorhaus des Pfarrhauses wurde ausgemalt.

In der Stockerauer Kirche gab es außerdem Probleme mit der Heizung. Der bestehende Ofen war scheinbar zu klein und wirkungsschwach. Er wurde den Korneuburgern für ihr Gemeindezimmer angeboten. Ein neuer Ofen musste angeschafft werden.

Bis auf 118 Schilling in der Kasse war am 19.08.1947 kein Bargeld mehr vorhanden. Es lagen zwar auf einem Sparbuch bei der Sparkasse Stockerau noch 3000 Schilling, die aber der Sperre unterlagen, nachdem die erlaubten 40% schon längst abgehoben und verbraucht waren.

Die finanzielle Situation der Stockerauer Filialgemeinde besserte sich bald merklich. So schloss man das Jahr 1948 mit einem Kassastand von 2666,50 Schilling ab (gemeinsam mit Hollabrunn).

Im Jahr 1948 verzeichnete die gesamte Gemeinde Korneuburg-Stockerau 29 Eintritte und 42 Austritte. Unter den Austritten waren 19 Kinder zwischen 7 und 14 Jahren. Pfarrer Spindler vermerkt dazu im Seelenstandsbericht: “Hier wirkt sich besonders aus, dass der evangelische Vater, der Reichsdeutscher war, entweder nicht mehr zurückgekommen ist oder die Ehe in die Brüche ging, und die katholische Mutter nun ihr Kind in ihr katholisches Bekenntnis mitnimmt. Im Allgemeinen füge ich bei, dass manche Austritte sehr wohltuend wirken, da diese Leute störend auf das Gemeindeleben wirken müssten, wenn sie nicht selbst den Weg aus der Gemeinde hinaus fänden (vor allem wegen Religionsunterrichtsbesuches der Kinder oder auch aus politischen Gründen).”

Am 27. Mai 1948 wurde in Hollabrunn erstmals seit dem Kriegsende wieder ein Gottesdienst in der Frauenoberschule gehalten. Von da an war wieder einmal im Monat ein Gottesdienst. Dieser Gottesdienst findet nachmittags statt, weil vormittags ein Gottesdienst in der Justizanstalt Göllersdorf gefeiert wurde. Auch auf die große Zahl von Flüchtlingen wurde reagiert. Ein Pfarrer der evangelischen Flüchtlingsseelsorge in Wien hielt ein Mal im Monat einen Gottesdienst in einer katholischen Kapelle in Wullersdorf.

Am 8. Mai 1949 gab es in Kalladorf erstmals ein Gottesdienst für die Flüchtlinge. Die Gottesdienste in Kalladorf wurden bereits vom Ortspfarrer Spindler gehalten. Das war ein erster Schritt zur Integration der Flüchtlinge in die Gemeinde. In diesem Zusammenhang waren sowohl Pfr. Spindler als auch später Pfr. Steinbach bemüht, die evangelischen Flüchtlinge zu registrieren. Da die meisten Flüchtlinge keine Taufscheine mehr besaßen, musste der gültige Empfang der Taufe durch zwei Zeugen nachgewiesen werden. Diese Nachweise der Taufe liegen bis heute im Stockerauer Pfarramt auf.

Die Gottesdienste wurden 1949 in Stockerau 14-tägig, in Hollabrunn und in Kalladorf ein Mal im Monat gefeiert.

Im Jahr 1948 bekam die evangelische Gemeinde von der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Pachtgrund angeboten. Im Pachtvertrag heißt es: “Die Stadtgemeinde Hollabrunn verpachtet der Evangelischen Predigtstation Hollabrunn den Platz am Mühlenring […] auf die Dauer von 30 Jahren um einen jährlichen Pachtschilling von S 50,- und zwar vom 1. Jänner 1949 bis 31. Dezember 1979.”

Es ist geplant, auf diesem Grund die Holzkirche aus Korneuburg aufzustellen, allerdings erst, wenn die Steinkirche in Korneuburg fertig gestellt ist. Am 5.02.1949 legt das Pfarramt Korneuburg den Pachtvertag dem OKR zur Genehmigung vor. In der Begründung für diese Pacht heißt es: “Die Predigtstation Hollabrunn umfasst heute bereits 377 Seelen. Bisher wurde dort der Gottesdienst immer in den Schulen abgehalten, wohin uns jahrelang der Zutritt verwehrt wurde, auch seit 1945 sind wir schon zweimal ‚umgesiedelt’ worden. Abgesehen von mancher äußerlichen Unzukömmlichkeit kann das rechte Bewusstsein eines Gottesdienstes in einem Schulraume nie ganz aufkommen. Die Angehörigen der Predigtstation werden es daher als eine große Erlösung empfinden, wenn sie in einer eigenen Kirche, die würdig hergerichtet werden kann, ihre Gottesdienste werden abhalten dürfen, in der außerdem alle Amtshandlungen in würdiger Form vollzogen werden können.”

Der Grund wurde gepachtet, obwohl klar war, dass die Holzkirche erst in einigen Jahren frei sein würde. Aus finanziellen Gründen ging das Kirchenbauvorhaben in Korneuburg nur sehr schleppend voran. Jedenfalls hatte man beim ökumenischen Rat in Genf bereits für eine Weiterverwendung der Kirche in Hollabrunn angesucht.

Am 20.02.1949 stellt das Korneuburger Presbyterium das Ansuchen um Beistellung einer Gemeindehelferin. Anscheinend hat OKR Dr. Liptak in einem Gespräch angeregt, dass die Besoldung der Gemeindehelferinnen von der Gesamtkirche in Österreich übernommen werden könnte. Mir liegen dazu in den Archiven keine weiteren Angaben vor. Interessant ist allerdings gar nicht so die Frage nach einer Gemeindehelferin, ihre Anstellung wird letztlich nicht finanziert, sondern die in diesem Ansuchen geschilderte Situation der Gemeinde. So sei an Religionsunterricht allein auf dem Gebiet der jetzigen Stockerauer Gemeinde zu erteilen: Je ein halber Tag in Stockerau, Spillern, und Sierndorf sowie ein Tag in Hollabrunn (inkl. Göllersdorf, Sonnberg und Breitenwaida). Wullersdorf würde zur Zeit gar nicht unterrichtet, weil es zu schwer zu erreichen sei. Ein Frauenkreis bestünde zwar in Stockerau, er würde sich aber zur Zeit nicht treffen.

Interessant ist auch eine kleine Notiz, die die Konkurrenz von Stockerau mit Korneuburg illustriert. So steht in dem Ansuchen des Korneuburger Presbyteriums: “Die Filialgemeinde Stockerau hat zusätzlich beschlossen, dass diese Gemeindehelferin ihren Sitz in Stockerau haben möchte, da sich dort die größere Gemeinde (500 Seelen) befindet, die aber vom Sitze des Pfarramtes zu weit entfernt ist. […] Jedenfalls aber könnte die Gemeindehelferin in dem neugebauten Pfarrhause Korneuburg ein freies Unterkommen finden. Soweit möglich ist, wird der Pfarrer trachten, auch die Verpflegung für die Gemeindehelferin zu verbilligen durch Verpflegung im Pfarrhause.”

Laut diesem Bericht gäbe es durch die Flüchtlinge ungefähr 500 Seelen mehr als “in normalen Zeiten”. Wieder wird - völlig zu Recht - betont, dass ohne Hilfskraft die Menschen dieser großen Gemeinde nicht ausreichend versorgt werden können.

Am 9. August 1949 richtet der damalige Kurator Neumayer in einem Brief die Bitte an den OKR, der Stockerauer Filialgemeinde doch einen Vikar zuzuteilen. Pfr. Spindler könne gar nicht alle anfallenden Aufgaben erledigen. Außerdem sei sowohl der Gottesdienstbesuch als auch der Kirchengesang in Stockerau auf einem Tiefpunkt. Die Gemeinde hoffe, in Kürze die Frage der Dienstwohnung geklärt zu haben. Der Bürgermeister hätte sich schon bereit erklärt, die Wohnung als Dienstwohnung anzuerkennen und also von einer weitere Zuweisung von Mietern abzusehen. Allerdings dürfe die derzeitige Mieterin nicht gekündigt werden; vielmehr müsse ihr eine Ersatzwohnung angeboten werden. Eine solche soll nun gesucht werden.

Am 2. Oktober 1949 richtet das Presbyterium der evangelischen Filialgemeinde Stockerau offiziell das dringende Ansuchen um einen Vikar an den OKR. In der Begründung ist zu lesen: “Zur Filialgemeinde Stockerau gehört auch die Predigtstation Hollabrunn, die sich durch die Flüchtlinge auf derzeit 377 Seelen hinaufgearbeitet hat. Stockerau hat selbst 498 Seelen, sodass sich für unsere ganze Filialgemeinde eine Seelenzahl von 866 Seelen ergibt.” Zur Muttergemeinde Korneuburg gehörten zu dieser Zeit 790 Personen. Allein in der Stockerauer Filialgemeinde seien jeden Monat 8 Gottesdienste an fünf verschiedenen Orten zu halten. Dadurch, dass der Religionsunterricht mit dem Schuljahr 1949/50 wieder zu einem Pflichtfach geworden ist, würden viel mehr Stunden als zuvor anfallen und den Pfarrer über die Maßen beschäftigen. Trotzdem könnten nicht alle anfallenden Stunden gehalten werden. Eine seelsorgerliche Betreuung der einzelnen Gemeindeglieder sei so nicht möglich. Das äußere sich besonders in einem sehr schlechten Gottesdienstbesuch in Stockerau. Auch in diesem Schreiben ist die leichte Konkurrenz zur Korneuburg herauszuhören, wenn geschrieben wird: “Den Vikar in das neue Pfarrhaus in Korneuburg zu setzen, würde den eigentlichen Zweck, die Stockerauer Gemeinde voll zu erfassen und die Arbeit auf der Linie nach Hollabrunn gründlich durchführen zu können, nicht erreichen. Auch möchten wir endlich einmal das, was wir haben, voll ausnützen können.”

Der OKR sah dieses Ansuchen zwar als gerechtfertigt an, sah aber keine personelle Möglichkeit zu entsprechen.

Auch der dem Antrag beigefügte Vorschlag des Superintendenten, einen Flüchtlingspfarrer nach Stockerau zuzuweisen, sei nicht erfüllbar, da vor allem in Oberösterreich weitaus mehr Flüchtlinge seien. Der Gegenvorschlag des OKR, doch zwischenzeitlich eine Gemeindehelferin anzustellen, scheiterte daran, dass die Gemeinde selbst für deren Gehalt hätte aufkommen müssen.

Am 7. Oktober 1949 langt in der Wiener Superintendentur ein Schreiben von Pfarrer Spindler an den OKR ein, in dem er sehr dramatisch die wirklich schlechte finanzielle Situation der Korneuburger Gemeinde schildert. In diesem Zusammenhang übt er auch leise Kritik am Verhalten der Stockerauer Filialgemeinde: “Aber nun ist Stockerau soweit, dass es vollständig passiv ist. Alle Fahrten, die jetzt dorthin laufend zu machen sind, zahlt der Pfarrer aus eigener Tasche.” In diesem Brief schreibt er weiters, dass er “das Ansuchen von Stockerau um Einstellung eines Vikars mit aller Dringlichkeit” unterstützt.

Am 10. Oktober 1949 schließt sich der Vorsitzende der Predigtstation Hollabrunn dem Ansuchen um Zuteilung eines Vikars schriftlich an.

Am 23. Oktober 1949 ergeht auch aus Kalladorf ein solches Ansuchen. Interessant sind die in diesem handschriftlich verfassten Schreiben genannten Bezeichnungen. So ist von der “Evangelischen Flüchtlingskirchengemeinde Kalladorf” die Rede. Unterzeichnet wurde das “Bittgesuch” von Lassel Michael, “Altkirchenvater” sowie Georg Emrich und Georg Lassel, “Jungkirchenväter”. Als Begründung wird auch hier angeführt, dass eine Kraft für die Abhaltung der Gottesdienste und des Religionsunterrichts der Evangelischen Flüchtlingskinder benötig würde.

Am 7. Dezember 1949 unternahm Superintendent Traar eine Inspektionsfahrt durch die Filialgemeinde Stockerau und die Predigtstationen Kalladorf und Hollabrunn. Seine Begleiter waren Pfarrer Spindler und Kurator Habel. Da ich diese Inspektion nirgends anders erwähnt fand als in den zusammengefassten Jahresberichten von 1946-1949 der Korneuburger Gemeinde, folgt die Schilderung der Sicht von Kurator Habel. “Der Herr Superintendent ließ sich über Gottesdienste und Religionsunterricht von jedem besuchten Ort berichten, wobei wir einsehen mussten, dass unser Herr Pfarrer diese Strapazen auf die Dauer allein nicht wird tragen können. Herr Lassel in Kalladorf unterrichtet die Kinder im Ort als Flüchtling unter den Flüchtlingskindern, es sind dies wirklich treue evangelische Menschen, denen Hilfe Not tut. In Stockerau und Hollabrunn kam es zu einer gründlichen Aussprache zwischen Superintendent und den Kuratoren, wobei allgemein die Forderung für die Anstellung einer geistlichen Hilfskraft eingetreten wurde.”

Aus einer Notiz in einem Schreiben des Superintendenten an die Gemeinde Korneuburg vom 22.12.1949 ist zu entnehmen, dass geplant war, die Predigtstation Hollabrunn zu einer Filialgemeinde zu erheben. Diese Idee ist scheinbar durch die Entstehung der neuen Gemeinde Stockerau wieder verworfen worden.

Am 24. Dezember 1949 fand um 18h eine Gemeindeversammlung in Kalladorf statt, bei der 60 Personen anwesend waren. Pfarrer Spindler schlug dabei vor, Kalladorf zu einer eigenen Predigtstation zu erheben, nachdem bereits seit einem Jahr Gottesdienste in der röm. kath. Kapelle stattfanden. Die Anwesenden erklärten sich damit einverstanden, auch die beiden Presbyterien von Stockerau und Korneuburg unterstützten diesen Wunsch. Die Predigtstation sollte folgende Ortschaften umfassen: Kalladorf, Wullersdorf, Immendorf, Guntersdorf, Groß Nonndorf und Hetzmannsdorf. In den neu zu gründenden Predigtstationsausschuss wurden daraufhin gewählt: Als Obmann Georg Emrich, als Schriftführer Georg Wiesi jun. und als Kassier Georg Kasper jun.. In einem sehr freundlichen Schreiben der Superintendentur vom 2. März 1950 wurde die Errichtung der Predigtstation zur Kenntnis genommen.

Am 4. Juni 1950 stellt das Korneuburger und Stockerauer Pfarrpresbyterium abermals den Antrag auf Einrichtung einer ständigen Vikarsstelle. Man hat diesmal aber eine konkrete Person im Auge: Pfarrer Steinbach, der damals seinen Dienst in Mürzzuschlag versah. Er war geborener Langenzersdorfer und seine Frau war die Tochter des damaligen Kurators Habel. Die einzige Frage war nun, wie man das Problem mit der Dienstwohnung lösen könne. Zum einen musste eine Lösung bezüglich der Mieterin im ersten Stock gefunden werden, zum anderen wollte man einerseits ein Büro für Pfr. Steinbach, andererseits nicht auf einen Küster verzichten.

Das Ansuchen wurde jedenfalls mit Erlass vom 24.06.1950 Zl. 4110/50 positiv erledigt.

Nicht so schnell gelöst werden konnte die Wohnungsfrage. Für Herrn Pfr. Steinbach wurde vorläufig ein Zimmer angemietet; seine Familie blieb in der Steiermark. Er hat am 15.11.1950 eine Wohnung (2 Zimmer, Küche, Vorzimmer) in einem Neubau der Stadtgemeinde Stockerau bezogen.

Zu Beginn des Jahres 1950 soll das Lokalstatut (die Gemeindeordnung) neu verfasst werden, weil es nicht mehr den aktuellen Ansprüchen entspricht. Tatsächlich wird eine neue Ordnung ausgearbeitet, auch von beiden Presbyterien befürwortet und auch schon dem OKR zur Ansicht vorgelegt. Es kam dann aber nicht zu einem gültigen Beschluss. Der wurde nämlich verzögert, als die Bestrebungen der Stockerauer zur Selbstständigkeit immer konkreter wurden. Vor allem Stockerau war, nach Einbringung des Antrags auf Unabhängigkeit, gegen die Neuaufstellung einer Gemeindeordnung.

Pfr. Spindler reichte nach je einer Sitzung des Stockerauer und des Korneuburger Presbyteriums am 6.11.1950 den Antrag auf Erhebung der Filialgemeinde Stockerau zur selbstständigen Pfarrgemeinde ein.

Der OKR beantwortete dieses Ansuchen mit einer Rückfrage bezüglich der finanziellen Situation. Schließlich dürfe durch die Bildung neuer Pfarrgemeinden der Bestand der bisherigen nicht gefährdet werden. Korneuburg hätte Schulden und im letzten Jahr einen Abgang von 10.000 Schilling gehabt. Er verlangte deshalb eine Ergänzung des Ansuchens.

Am 9. Februar 1951 stimmte das Korneuburger Presbyterium dem Ansuchen, eine eigene Gemeinde Stockerau zu gründen, nochmals zu. Es brächte Arbeitsersparnis und die Gemeinde sei ohne Stockerau auf jeden Fall lebensfähig. Finanziell ginge es zwar nicht gut, aber so gut, dass man den Weggang leicht verkraften könne. Vor allem deshalb, weil Stockerau ohnedies (außer dem Ertrag eines Gemeindeabends) nichts zur Errichtung des Korneuburger Pfarrhauses beigetragen hätte. Sie hätten nichts gezahlt, ist ausgeführt, “mit der salomonischen Begründung, dass ja das Pfarrhaus auf Korneuburger Grund stehe”.

Am 5. Mai 1951 hat der Oberkirchenrat per Erlass Zahl 3820/51 der Errichtung einer evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Stockerau zugestimmt. Der Sprengel dieser Pfarrgemeinde umfasst das Gebiet der Gerichtsbezirke Hollabrunn, Retz und Stockerau.

Die Stockerauer Gemeinde verpflichtete sich, über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 500 Schilling an die Korneuburger Gemeinde zu zahlen (als Hilfe bei der Rückzahlung der Korneuburger Bauschulden). Das entsprach in etwa dem Betrag, den Stockerau auch bisher zur Bestreitung der gemeinsamen Aufgaben an die Muttergemeinde gezahlt hatte. Interessant ist eine beigefügte Klausel: “Sollten der Pfarrgemeinde Stockerau jedoch aus einem Rückstellungsverfahren, welches die israelitische Kultusgemeinde wegen Rückstellung des Kirchengebäudes anstrengen dürfte, zu einem früheren Zeitpunkt finanzielle Verpflichtungen erwachsen, so erlischt diese Zahlungspflicht im Zeitpunkte des Beginns dieser finanziellen Verpflichtungen.”

Diese Klausel wurde eingefügt, weil seit ca. 1948 über die Frage der Rückgabe oder einer Neuabwicklung des Kaufs der Synagoge diskutiert wurde. Genauer richtete Ing. Hugo Winkler am 5.03.1948 einen Wiedergutmachungsantrag der derzeit inaktiven Israelitischen Kultusgemeinde Stockerau an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Es war noch nicht absehbar, wie das Verfahren ausgehen würde. Tatsächlich kam es erst nach 1951 zu einer Lösung des Problems.

In der Gemeindevertretersitzung vom 13. Mai 1951 beschloss die neu gegründete Gemeinde Stockerau, um Einrichtung einer eigenen Pfarrstelle anzusuchen. Per Erlass wurde am 26. Mai 1951, Zl. 4449/51 dieses Ansuchen genehmigt. Daraufhin ließ die neu gegründete Stockerauer Gemeinde die Pfarrstelle im Mai 1951 ausschreiben. Es gab auf diese Ausschreibung hin eine Bewerbung; die von Pfr. Steinbach, der ja bereits seinen Dienst in dieser Gemeinde versah. Daraufhin wurde Pfr. Steinbach auf diese Stelle berufen. Er wohnte aber vorläufig noch nicht im Pfarrhaus, das war erst nach Freiwerden desselben möglich.

Im Jahr 1951 sah die Aufteilung der Gottesdienste wie folgt aus. Es gab 14-tägig einen Gottesdienst in Stockerau und in Kalladorf. Anschließend an den Gottesdienst in Stockerau fand ein Kindergottesdienst statt. Nur ein Mal im Monat wurde in Retz bzw. in Hollabrunn ein Gottesdienst gefeiert. Interessant ist, dass die ehemalige Predigtstation in Wullersdorf nicht mehr bedient wurde. In der Berufung für den ersten Pfarrer der neu gegründeten Gemeinde wurde noch gefordert, dass er sämtlichen Religionsunterricht in seiner Gemeinde zu leisten hätte.

Im Schuljahr 1951/52 meldete Pfarrer Steinbach folgende Schülerzahlen: In Stockerau seien 61 Kinder in VS und HS sowie 14 im Gymnasium. In Niederhollabrunn würden 4 Kinder unterrichtet, in Hausleiten 6, in Göllersdorf 8, in Hollabrunn 20 in VS und HS sowie 5 im Gymnasium, in Wullersdorf 18, Groß Nondorf 5, in Eggendorf 2 und in Sonnberg 5.

Die Gemeinde ab 1951

Die Geschichte der Stockerauer Gemeinde ab ihrer Gründung im Jahr 1951 wird zu einem anderen Zeitpunkt zu schreiben sein. Es würde mich freuen, wenn eines Tages jemand die weiteren Kapitel dieser Geschichte festhält.

Pfr. Roman Fraiss

Mehr als ein Muster im Teppich der Geschichte

Evangelische in Niederösterreich erinnern sich an ihre Vergangenheit

Bewusst evangelisch zu leben - das ist in der großen Zerstreuung, in der so manche in unseren Gemeinden leben, nicht immer einfach. Aber es ist lohnend und etwas Besonderes.

Der Politiker und Publizist Jörg Mauthe hat auf die Frage seines Sohnes, warum er so viel Wert darauf gelegt hat, Protestant zu sein, geantwortet: “Weil deine Väter und Vorväter samt ihren geduldig duldenden, aber hartköpfigen Frauen - Frauen, wie auch deine Mutter eine ist, mein Sohn - ihres Glaubens wegen viel gelitten haben….Es wäre ihnen besser gegangen, wenn sie sich angepasst, auf Priester statt auf evangelische Pfarrer gehört, wenn sie sich eine andere Sprache zugelegt hätten. Das haben sie nicht getan, und wozu hätten sie all das auf sich genommen, würdet ihr, meine Söhne, es jetzt abstreifen, mehr oder weniger leichtfertig… Ihr würdet das Leid und die Hoffnung und die Erduldungen unserer Vorfahren im nachhinein sinnlos machen und ein Muster aus dem Teppich der Geschichte tilgen.” (Aus: Jörg Mauthe, Demnächst oder der Stein des Sisyphos, Wien 1986)

Erinnerungen an diese Geschichte der Evangelischen in Niederösterreich sind gerade in diesem Jahr angebracht. Denn die kleine Zahl von Evangelischen heute etwa im Weinviertel oder im Waldviertel hängt ganz wesentlich von dieser Geschichte ab. Sie hat für Evangelische einen ersten schmerzlichen Höhepunkt vor genau 375 Jahren gehabt. Im Jahr 1627 hat der Habsburger Ferdinand II. begonnen, evangelische Lehrer und Pfarrer aus Niederösterreich zu vertreiben, um die Ausbreitung der Reformation zu verhindern.

Viele wissen heute nicht, dass im Bereich des heutigen Niederösterreichs im 16. Jahrhundert rund 90 Prozent der Bevölkerung von ihrem Bekenntnis her als evangelisch zu bezeichnen sind. Evangelische Herrschaften fördern die Verbreitung des Glaubens. In Kirchen wird evangelisch gepredigt. Bibeln und Postillen werden gelesen, das Abendmahl wird in beiderlei Gestalt gefeiert. Evangelische Schulen werden in vielen Städten und Dörfern in ganz Niederösterreich gegründet.

Der nächste Schlag erfolgt im Jahr 1652. Kaiser Ferdinand III. setzt die erste sogenannte Reformationskommission in Niederösterreich ein, die bestehend aus Vertretern der römisch-katholischen Kirche und Soldaten durch das Land zieht, um evangelische Christen aufzuspüren. Sie werden vor die Alternative gestellt: Glaube oder Heimat, d.h. sie müssen entweder zur römisch-katholischen Kirche zurückkehren oder das Land verlassen. Zigtausend Evangelische verlassen ihre Heimat und finden vor allem in Franken gute Aufnahme, wo sie in dem durch den 30-jährigen Krieg dünn besiedeltem Land wertvolle Aufbau- und Kulturarbeit leisten.

In dieser Zeit der Bedrängnis überlebt der evangelische Glaube durch Menschen, die zu Hause im geheimen ihrem Glauben treu bleiben. Verglichen mit dem 16. Jahrhundert waren es nach 1781 (Toleranzpatent durch Kaiser Josef II.) nur wenige, die sich auf dem Gebiet des heutigen Niederösterreich meldeten, um ihren evangelischen Glauben wenigstens geduldet leben zu können. Die einzige Toleranzgemeinde in Niederösterreich ist Mitterbach. Noch heute ist dort der Anteil der Evangelischen mit 16-20 Prozent an der Gesamtbevölkerung weitaus höher als in allen anderen Teilen unseres Bundeslandes.

Heute leben wir in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den politischen und gesellschaftlichen Kräften in diesem Land. Unser Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt niederösterreichweit 3 Prozent. Mit den anderen Kirchen und Konfessionen gibt es eine gute Nachbarschaft, manchmal sogar Freundschaft.

Die Erinnerungen an die Ereignisse vor 375 und 350 Jahren sind nicht dazu da, um alte Geschichten aufzurechnen, sondern um die Vergangenheit ehrlich aufzuarbeiten, die Gegenwart besser zu verstehen und die Zukunft besser gemeinsam gestalten zu können. Gerade im Blick auf Fragen der Toleranz, der Vorurteile, des Miteinanders der Konfessionen und des Dialogs haben die geschichtlichen Erinnerungen im Jahr 2002 höchste Aktualität für das Zusammenleben heute.

Das Land Niederösterreich hat sofort die Idee aufgegriffen und zugesagt, gemeinsam mit der Evangelischen Kirche diese Erinnerung im Sinne einer positiven Aufarbeitung aufzunehmen. Sie alle in der Evangelischen Pfarrgemeinde Stockerau lade ich herzlich ein, an den geplanten Veranstaltungen teilzunehmen. Es ist auch Ihre Geschichte und Ihre Gegenwart.

Superintendent Mag. Paul Weiland

Christlich wirtschaften

Im  September befasste sich die ökumenische Bibelrunde mit dem brandaktuellen Thema „Wirtschaft“. Meine persönlichen Eindrücke und Gedanken dazu möchte ich nun wiedergeben.

Führung durch die Fabrik

Der Geschäftsführer der Stockerauer Pumpenfabrik Ernst Vogel, Dr. Hannes Lauermann, führte etwa 25 Interessierte durch die Fabrikshallen und erklärte die Produktionsabläufe.

Dabei fiel auf, dass in den vergangenen Jahrzehnten der wertschöpfungsintensive Produktionszweig Gießerei, aber auch andere Bereiche leider ins Ausland verlagert oder geschlossen werden mussten. Die Rohgusse werden heute zum Beispiel aus Polen, China und anderen Ländern eingekauft. Ein sehr erfolgreicher Arbeitszweig der Firma Vogel ist Forschung und Entwicklung, wo weltweit einzigartige Innovationen auf dem Energiesparbereich entwickelt werden konnten. Natürlich ist dieser Bereich nicht so arbeitsintensiv wie zum Beispiel der Betrieb einer Gießerei.

Trotzdem ist es insgesamt gelungen, weiterhin mehr als 300 Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bearbeitung der Gusse erfolgt weiterhin in Stockerau, und das soll auch so bleiben. Dafür kosten dann die Endprodukte, nämlich vor allem Industrie- und Chemiepumpen, etwas mehr als z.B. chinesische Konkurrenzprodukte. Das ist im internationalen Wettbewerb nur haltbar, wenn man gleichzeitig in anderen Bereichen wie etwa Qualität, Pünktlichkeit der Lieferung oder Service besser als die Konkurrenz ist.

Globalisierung versus Arbeitsplätze

Bei dem Firmenrundgang und im darauffolgenden Gespräch wurde klar das Spannungsfeld zwischen Globalisierung und unseren Arbeitsplätzen sichtbar.

Durch die Globalisierung der Wirtschaft steht unser Arbeitsmarkt in Konkurrenz nicht nur mit (den längst nicht mehr so attraktiven) Arbeitsmärkten Osteuropas, sondern auch mit dem chinesischen, indischen oder (zumindest mittelfristig) afrikanischen Arbeitsmarkt. Nun ist es aber offensichtlich so, dass ein österreichischer Arbeitnehmer mit chinesischen Löhnen in Österreich nicht leben kann. Der Wettbewerb ist (auch) aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten verzerrt und nicht fair. Trotzdem kommt es international zu keinem spürbaren Gegensteuern, sodass in Europa immer mehr Arbeitsplätze verloren gehen. Ist die einzige Alternative, darauf zu warten, bis die Chinesen, Inder und andere unser Lohnniveau erreicht haben? Woran liegt es, dass niemand gegensteuert? Wer hätte dazu die Möglichkeiten?

Was sagt die Bibel?

In der Bibel ist – im Gegensatz zum Koran – von Wirtschaft relativ viel die Rede.

Vor allem im Ersten (Alten) Testament finden sich zahlreiche Vorschriften zum Thema. Die erstaunlichste Idee ist wohl die des sogenannten „Halljahres“: Alle 50 Jahre werden alle Eigentumsverschiebungen wieder aufgehoben, und jeder beginnt wieder „bei null“. Es kann sich nie dauerhaft eine Schere zwischen arm und reich auftun (vgl. 3 Mose, 25). Ob dieses System auch tatsächlich länger als 49 Jahre praktiziert wurde, ist mir aber nicht bekannt. Ein Sozialsystem (Zehent, Erlaubnis von Feldern zu essen usw.) ist verankert. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist festgeschrieben (z.B. alle 7 Jahre ein Sabbatjahr). Es ist verboten, Zinsen zu nehmen. Im Gegensatz dazu basiert unser ganzes Wirtschaftssystem heute auf Zinsen und Kapital.

Vielleicht sollten uns auch die uralten biblischen Schriften dazu anregen, unser heutiges System an der einen oder anderen Stelle zu hinterfragen. Andererseits: Wer kann etwas daran ändern? Der Konsument?

Nun – in Einzelfällen ist es durchaus belegt, dass Entscheidungen großer Konzerne vom plötzlich geänderten Konsumverhalten beeinflusst wurden (z.B. Shell). Wenn es aber nicht um ein qualitativ und preislich bei allen Anbietern identisches Produkt (wie Benzin) geht, dann ist dem Konsumenten meist doch seine Geldtasche am nächsten. So konnten etwa Bio- und FairTradeprodukte zwar im Lebensmittelsektor Fuß fassen, aber einen Marktanteil von rund 10% kaum übertreffen. Ganz zu schweigen von Textilien. Ein Billigshirt aus China wird eben eher gekauft als eines aus Vorarlberg. Und: Bei vielen Produkten, wie z.B. Pumpen, erreicht den Konsumenten oft gar nicht die Information, von wem und unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden, weil sie einfach in einem anderen Produkt eingebaut sind.

Könnten die Geschäftsführungen, Manager etwas ändern?

Wohl kaum. Würde einer aus der Konzernstrategie ausscheren, etwa entgegengesetzte eigene Wertvorstellungen einfließen lassen, wäre er sofort seinen Job los. Das Wohl des Konzerns und der Aktionäre ist das einzig akzeptable Argument. Außerdem sehen sich die Konzernbosse oft durchaus als sozial, wenn sie etwa am Jahresende sagen können: „Wir haben heuer insgesamt 10.000 Arbeitsplätze neu geschaffen.“ Dass de facto 15.000 z.B. in China geschaffen und 5.000 in Europa abgebaut wurden, ist für einen global denkenden Menschen (wohl durchaus zu Recht) nicht negativ.

Aber was ist mit der Politik?

Die Politik ist in ihren Möglichkeiten gerade in kleinen Ländern wie Österreich, die wesentlich weniger wirtschaftliches Gewicht als ein mittelgroßer internationaler Konzern haben, zusehends beschränkt. Auf europäischer Ebene ist man zudem auch in wirtschaftlichen Fragen häufig uneins. Liberalismus, Zollfreiheit und Konsumenteninteressen stehen gegen Arbeitsmarktpolitik, Steuerpolitik und Umweltschutz. Die Politik könnte bei einem einigen Auftreten auf europäischer Ebene vielleicht zumindest ein wenig dazu beitragen, dass die Wettbewerbsbedingungen für die europäische Wirtschaft wieder fairer werden. In Preisen europäischer Produkte sind schließlich nicht nur höhere Löhne, sondern auch Kosten für höhere Umwelt-, Sicherheits- und Qualitätsstandards enthalten. Transportkosten sind zudem noch stark unterbewertet, weil sie keine oder kaum Folgeschäden (Treibhauseffekt und mehr) berücksichtigen. An den Grenzen der EU könnten Produkte, die europäischen Standards auch im Hinblick auf Produktionsstandards (Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz usw.) nicht genügen, abgefangen oder entsprechend verzollt werden. Dann würden z.B. Textilien oder Autos aus China nicht mehr so viel billiger sein können, wie Textilien aus Vorarlberg oder Autos aus Bayern. Im Hinblick auf bestehende WTO-Abkommen, die Haltung der USA und innereuropäische Zwistigkeiten scheint etwas derartiges aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich hätten auch viele Konsumenten einiges dagegen, etwa für ihre Jeans wieder 75 EUR bezahlen zu müssen.

Was können die Kirchen tun?

Wir haben (natürlich) keine Lösung gefunden. Aber etwas ist bei diesem Abend deutlich geworden:

Die Kirchen und Religionen weltweit könnten als Wertegemeinschaften eine bedeutende Rolle in der Bewusstseinsbildung bei allen Menschen, seien es Konsumenten, Politiker oder Manager, spielen und so zu einer Verbesserung der Situation wesentlich beitragen.

Die Evangelischen Kirchen in Deutschland und Österreich nehmen regelmäßig zu aktuellen Wirtschaftsthemen Stellung, finden damit aber kaum Gehör. Auffällig ist, dass eine Äußerung (besonders der katholischen) Kirche über das eher Randthema Sexualmoral in den Medien immer große Beachtung findet, über Wirtschaft, Arbeitslosigkeit und Umweltschutz aber kaum. Bleiben für die Kirchen in Österreich wirklich nur Randthemen? Ist Kirche nicht nahe genug am „echten“ Leben und den Problemen der Menschen?

Ich hoffe und weiß, dass bei uns die Menschen lebendige Gemeinde und Kirche bilden. Verschaffen wir uns Gehör! Evangelische Gemeinde ist Leben mit allen Problemen und Freuden, mit Tradition und neuen Ideen, mit Vertrauen auf Gottes Führung und aktiver Mitgestaltung unserer Welt!

Gert Lauermann

Das Naßwalder Modell - Stellungnahme unserer Gemeinde

A. Einleitung

Das Naßwalder Modell liegt uns in Form des „Handbuchs“ vor. Nur dieses Dokument ist von der Synode zur Diskussion freigegeben und hier zu beurteilen.

Unsere Pfarrgemeinde hat sich mit dem Modell wie folgt beschäftigt und auseinander gesetzt:

  • Lektüre des Handbuchs durch alle neun Presbyter und weitere etwa acht Interessierte aus der Gemeinde.
  • 4.4.08: Vortrag von Syn.Präs. Dr. Peter Krömer über das Modell vor 17 Interessierten und kurze Diskussion.
  • 9.4.08: Treffen mit den Pfarrern, Kuratoren und vielen weiteren Interessierten der Pfarrgemeinden Horn, Tulln, Korneuburg und Stockerau. Etwa 25 Teilnehmer tauschen sich in blendender Atmosphäre über das Naßwalder Modell aus. Es wird beschlossen, keine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten, obwohl das Modell auf einmütige Ablehnung stößt. So kann in den Formulierungen jede Pfarrgemeinde ihre eigenen Akzente setzen.
  • 26.4.08: Superintendentialversammlung mit Schwerpunkt Naßwalder Modell.
  • 30.4.08: Diskussion im Presbyterium, Eckpunkte einer Stellungnahme auch unter Berücksichtigung der Argumente anderer Gemeindeglieder.
  • 10.6.08: Beschluss der Stellungnahme im Presbyterium.

Grundsätzlich begrüßen wir einen Diskussionsprozess über unser Kirchenmodell. Die im Handbuch auf den Seiten 6 bis 8 niedergelegten Prämissen zeigen die guten Absichten der Mitglieder der Kirchenentwicklungsgruppe, mit denen wir uns grundsätzlich identifizieren können.

B. Stellungnahme

Das Naßwalder Modell weist in der vorliegenden Form zwar einerseits zahlreiche Lücken und Unklarheiten auf, andererseits liegt dennoch ein fertiges Modell zur Beurteilung vor.1 Daher sehen wir es als unabdingbar an, zum Modell als Ganzes vorweg Stellung zu beziehen.

B.1. Wir lehnen das Naßwalder Modell ab!

Wir lehnen gleichermaßen ab, nur Teile dieses Modells umzusetzen oder eine „abgeschwächte“ Version!

Vor einer allenfalls dennoch angestrebten Beschlussfassung über eine Änderung der Kirchenverfassung auf Basis des Naßwalder Modells ersuchen wir dringend, einen neuen Entwurf nochmals den Pfarrgemeinden zur Stellungnahme vorzulegen!

B.2. Weshalb das Naßwalder Modell an grundlegenden Mängeln leidet:
B.2.a) Warum überhaupt eine Reform???

Dazu heißt es im Handbuch im Wesentlichen:

„Um uns diesen [inhaltlichen] Fragen auf allen Ebenen unserer Kirche mit voller Kraft widmen zu können, benötigen wir schlankere Strukturen als bisher, damit wir nicht von vornherein schon zu viel Energie mit der Erfüllung von Formalitäten verbrauchen. Der strukturelle Mantel von 1949 ist uns inzwischen zu weit geworden“ (S. 1). Weiter heißt es: „Gleichzeitig fühlen sich aber viele Ehrenamtliche und Hauptamtliche überlastet, ja nicht selten auch nicht genügend betreut und überfordert, und die Mitglieder wenig wertschätzend behandelt. Könnte hier durch eine organisatorische Verschlankung nicht eine entscheidende Entlastung aller erreicht werden?“ (S. 9).

Weitere (auch wirklich überzeugende) Hinweise auf das „Warum?“ bietet das Handbuch nicht. Man hat den Eindruck, die Frage wird geflissentlich umgangen. Unter der Überschrift „Was will das „Naßwalder Modell“ kann man noch lesen: „Insgesamt will das N.M. so einen Perspektivenwechsel einleiten: von der allzu starken Binnenorientierung und Beschäftigung mit sich selbst in ungezählten Sitzungen hin zu einer Außenorientierung, einer einladenden Zuwendung zu den Menschen ….“ (S.9). Schöne Worte, basierend auf unbelegten Prämissen. Wozu aber eine Reform der Kirchenverfassung in diesem Zusammenhang gut sein soll, bleibt im Dunkeln. Blockieren uns unsere Rechtsvorschriften denn, sodass wir zu binnenorientiert sind? Sind wir das überhaupt? Geprüft wurde das offenbar nicht. Welche Rechtsvorschriften / Strukturelemente damit in Zusammenhang stehen, wurde offenbar ebenfalls nicht geprüft.

Ist eine „Verschlankung“ der Strukturen vielleicht in Wahrheit wegen finanzieller Engpässe vorgeschlagen?

SI Weiland betont immer wieder, die Finanzen wären kein Grund für die Entwicklung des Naßwalder Modells. SI Miklas hat bei der Supversammlung aber anders geklungen. Auch ist das Naßwalder Modell im Rundschreiben betreffend die „finanzielle Situation unserer Kirche“3 als „Initiative zur Verbesserung der wirtschaftlichen Zukunftstauglichkeit unserer Kirche“ bezeichnet. Ist also Mitgliederschwund und damit verbunden geringeres Kirchenbeitragsaufkommen bei gleichzeitig geringerem ehrenamtlichem Engagement das Szenario auf das das Naßwalder Modell die Antwort sein soll?

Wir können das nur vermuten. Das Handbuch gibt dazu nicht viel her, ja stellt im Gegenteil die Prämisse der „wachsenden Kirche“ auf. Wenn die Finanzen mit dem Naßwalder Modell zukunftstauglich gemacht werden sollen, dann stellt sich die Frage, inwieweit das Naßwalder Modell denn billiger ist4. Diese Frage ist nicht beantwortet.

Es bleibt daher im Ergebnis völlig unklar, welches Problem das Naßwalder Modell eigentlich lösen will. Eine Problemanalyse fehlt.

Stattdessen gibt das Modell als Leitmotiv jenes der wachsenden Kirche vor und ersucht alle, dieses Leitmotiv ernst zu nehmen. Das steht aber in krassem Widerspruch zum oben zitierten Rundschreiben, wo das Naßwalder Modell als Initiative zur Lösung einer bevorstehenden Finanzkrise aufgrund des Kleinerwerdens unserer Kirche genannt ist!!!

Dass die bisherige Kirchenstruktur das Wachsen der Kirche angeblich verhindert hat, wird nicht einmal im Handbuch direkt behauptet. Dennoch klingt Derartiges indirekt an. Auf Seite 9 wird in einem kurzen Absatz erläutert, dass sich viele Ehren- und Hauptamtliche in den geltenden Strukturen überfordert und überlastet fühlen. Es wird eine „organisatorische Verschlankung zur Entlastung aller“ gefordert, damit das Evangelium besser verkündet werden kann.

Diese Behauptung können wir nicht teilen. Die Behauptung, dass sich viele Ehren- und Hauptamtliche überlastet und überfordert fühlen – gemeint offenbar: aufgrund von Verwaltungsaufgaben – ist (soweit ersichtlich) nicht empirisch belegt, sondern wird von den Mitgliedern der Entwicklungsgruppe (die meisten von ihnen arbeiten nicht in einer Pfarrgemeinde) einfach mal aufgestellt. Eine Analyse dazu fehlt! Für Stockerau trifft die Behauptung nicht zu!

Selbst in dem Fall, dass eine Pfarrgemeinde Mitarbeiter5 so einsetzt, dass sie sich überfordert oder überlastet fühlen, bedeutet das nicht, dass man die Kirchenstruktur ändern muss. Die jetzige Struktur bietet alle Möglichkeiten, eine Überlastung oder Überforderung Einzelner zu verhindern.6

Wir lehnen eine Reform um der Reform willen ab! Solange keine Problemanalyse besteht, anhand der nachvollziehbar Strukturelemente verändert werden, ist eine Reform fehl am Platz.

B.2.b) Was ist mit der Kirche H.B.???

Das Naßwalder Modell ist ein Reformmodell für die Kirche A.B. Was aber ist mit der Kirche H.B.? Darüber wird im Handbuch kein Wort verloren. Gerüchteweise kursieren verschiedene Antworten. Aus unserer Sicht gibt es zwei Möglichkeiten: 1) die Kirche A.u.H.B. wird aufgelöst7 oder 2) es gibt doppelte Strukturen, wobei die Verzahnung dieser Strukturen unklar wäre. Alle Gremien des bestehenden Kirchenmodells, die A.u.H.B. sind, bestehen ja trotz Naßwalder Modell fort, auch wenn sie in der Kirche A.B. nach dem Naßwalder Modell aufgelöst wären. Dass damit wohl keine Einsparungen oder Vereinfachungen verbunden sein können, Konflikte aber vorprogrammiert scheinen, liegt auf der Hand.

Die detailliertere Ausführung dieser Problematiken im Bereich der Kirchenleitung wollen wir geeigneteren Köpfen überlassen. Jedoch möchten wir aus pfarrgemeindlicher Sicht folgendes anmerken: Von unseren GemeindevertreterInnen (31 Köpfe) sind zwei H.B., eine davon ist auch Presbyterin. Es gibt bei uns ca. 30-40 H.B.-Mitglieder bei rund 1100 Seelen insgesamt. Für uns stellen die Mitglieder H.B. eine spürbare und überdurchschnittlich oft sichtbare Bereicherung in vielerlei Hinsicht dar. Aber auch schon allein die Tatsache, eine Pfarrgemeinde A.u.H.B. zu sein, regt z.B. an, über liturgische Formen und Räume nachzudenken.

Für uns steht fest: Ohne Kirche H.B. gibt es keine derart grundlegende Reform!!!

C. Kurze Analyse des Naßwalder Modells aus Stockerauer Sicht

Es folgen nun kurze Ausführungen zu einigen Punkten des Naßwalder Modells, die aus unserer Sicht besondere Beachtung verdienen. Eine Analyse des gesamten Modells im Detail würde den Rahmen sprengen. Soweit wir einen Vorschlag im Modell gut finden, ist das aber im Folgenden erwähnt. Allfällige Alternativvorschläge sind als Ideen / Impulse im Text erwähnt. Dazu wird aber auch im Resümee unter D noch Stellung bezogen.

Vorweg sei nochmals betont, dass wir der Ansicht sind, dass eine Kirchenverfassung / Kirchenstruktur nicht geeignet ist, geistliches Wachstum zu fördern, es aber im schlimmsten Fall sehr wohl behindern kann.8

C.1. Gemeindeebene

Vorweg ist zu sagen, dass es ein Fehler wäre, zwei so grundverschiedene Modelle wie das jetzige und das N.M. nebeneinander existieren zu lassen.9 Wir können uns des Eindrucks nicht verwehren, dass man das kurz vor Druck des Handbuches noch schnell eingefügt hat, um die Argumentation der Pfarrgemeinden von Grund weg auszuhebeln. Man sagt dann einfach: „Ihr könnt ja auch beim alten Modell bleiben, wenn ihr das neue so ablehnt.“ Dagegen verwehren wir uns auf das Schärfste! Wir wollen nicht Teil einer Kirche sein, die auf zwei so verschiedenen strukturellen Grundlagen basiert. Offenbar unterschätzt man hier die Wichtigkeit der Pfarrgemeinden und legt so unversehens den Grundstein für eine Kirchenspaltung.

Das Naßwalder Modell geht auf der Gemeindeebene von teils erschreckend falschen Prämissen aus! Es ist nicht richtig, dass Schwierigkeiten in der Kompetenzabgrenzung bei uns häufig anzutreffen sind. Es ist nicht richtig, dass einem derartigen Problem10 mit detaillierteren Regelungen in der Kirchenverfassung beizukommen wäre. Wir lehnen es ab, dem Presbyterium und der Gemeindevertretung pauschaliter die Kompetenz abzusprechen, Aufträge zu erteilen, Befugnisse zu vergeben, eine geeignete Gemeindeordnung zu erlassen oder Vollmachten zu erteilen!

Es ist nicht nur dogmatisch völlig verfehlt, Regelungen in die Kirchenverfassung aufzunehmen, die eigentlich auf der niedrigsten rechtlichen Ebene zu regeln sind, sondern führt das auch zu keiner Lösung allfälliger Kompetenzprobleme. Was genau damit überhaupt angesprochen ist, ist unklar. Die jetzige Kirchenverfassung regelt die Kompetenzen der Gremien völlig ausreichend. Überschneidungen oder Unklarheiten sind uns nicht bekannt.

Wenn natürlich ein Presbyterium z.B. einen Arbeitskreis mit unklarem Kompetenzbereich einsetzt, so kann sich daraus ein Problem (vor allem im menschlichen Bereich) ergeben.

Was das Naßwalder Modell daran ändern würde, bleibt im Dunkeln. Durch das Naßwalder Modell entstehen vielmehr im Konfliktfall wesentlich schlimmere Zerwürfnisse und Probleme als bisher, wie bei genauerem Hinsehen überdeutlich wird:

C.1.a) Gemeindeversammlung

Wenn der Gemeinderat Mitarbeiter erst (wohl schriftlich?! - Rechtssicherheit) beauftragen muss, damit diese der Gemeindeversammlung angehören, liegt es in seiner Willkür, eine genehme Person in die Gemeindeversammlung zu nehmen, eine andere – sei sie auch noch so aktiv – nicht. Gleichzeitig sieht das Naßwalder Modell offenbar vor, dass auch die Gemeindeversammlung11 Mitarbeiter beauftragt. Das heißt, die Gemeindeversammlung ernennt sich selbst!

Die Gemeindeversammlung hat auch praktisch keine Kompetenzen mehr – abgesehen davon, dass sie ja ohnehin vom Wohlwollen des Gemeinderats abhängig ist. Was passiert, wenn die Gemeindeversammlung Mitarbeiter beauftragt, der Gemeinderat aber andere? Hier schafft das Naßwalder Modell nun im Ergebnis:

  • Kompetenzkonflikte
  • Kompetenzverluste – nur sehr wenige bestimmen zukünftig über die Gemeinde!
  • zusätzliche Arbeit (Beauftragungsformulare! Evidenthaltung der aktuell beauftragten Mitarbeiter)
  • Kontrolle fällt weg (der Gemeinderat hat die alleinige Machtfülle!)

Die im Handbuch genannten „erreichten Verbesserungen“ liegen allesamt nicht vor! Es ist geradezu abenteuerlich, zu glauben, die Anzahl der Sitzungen würde sich verringern oder es gäbe mehr Zeit für inhaltliche Besprechungen. Vorgesehen ist offenbar, ehrenamtliche Mitarbeit „mit Vereinbarung zu ordnen“. Was immer damit gemeint ist, bedeutet es eine unnötige Verrechtlichung und mehr Arbeit, die vollkommen überflüssig ist und keine Verbesserung darstellt.

Wenn das Presbyterium oder die Gemeindevertretung Arbeitskreise einsetzen, dann handelt es sich dabei um – soweit erforderlich – exakt umrissene, genau abgestimmte „Vereinbarungen“ mit den Mitarbeitern. So etwas in der Kirchenverfassung in bestimmter Form regeln zu wollen, widerspricht der Gemeindeautonomie, behindert situationsangepasste Vereinbarungen, verrechtlicht Dinge, die auf der zwischenmenschlichen Ebene zu funktionieren haben und verursacht Verwaltungsaufwand und Hemmnisse. Die Mitarbeiter wollen keine schriftlichen Vereinbarungen darüber schließen, was sie wann und wie zu tun haben! So vertreibt man Mitarbeiter! Auch eine Regelung einzuführen, an wen man sich mit Problemen zu wenden hat (S.28, IV.), ist geradezu lächerlich! Eine Art Dienstweg innerhalb der Gemeinde in die Kirchenverfassung zu schreiben, verrechtlicht alles – bis hin zur innergemeindlichen Kommunikation – und betont nur die Hierarchie. Von christlicher Nächstenliebe12 und Priestertum aller Gläubigen bleibt nichts übrig.

Nur am Rande sei erwähnt, dass die Beauftragung der Mitarbeiter auch arbeitsrechtliche Problematiken auslösen könnte, deren Tragweite den Verfassern des Modells offensichtlich nicht bewusst waren.

Die Mitarbeitenden in der Gemeinde verlieren durch das Naßwalder Modell jede Form von Mitbestimmungsrecht, wenn sie nicht im Gemeinderat sitzen. Dass sie in den Vordergrund rücken, stimmt daher nicht. Wenn dagegen eingewandt wird, dass die Mitglieder der Gemeindeversammlung ja das Budget erstellen, muss dem entgegnet werden, dass dieses dann vom Gemeinderat beschlossen werden soll. Gegen den Gemeinderat, der auch die Mitglieder der Gemeindeversammlung ernennt, geht daher nichts. Die heutige Rechtslage bietet da mehr Möglichkeiten, weil jeder Gemeindevertreter einen Budgetvorschlag einbringen kann. In der Regel schlägt natürlich das Presbyterium das Budget vor, was aber nicht so sein muss. Das N.M. schränkt hier die Möglichkeiten drastisch ein und nimmt Gemeinden Selbstbestimmungsrechte und damit die Möglichkeit situationsangepasst zu arbeiten. Im Gegensatz zur heutigen Regelung ist nicht mehr das Presbyterium der Gemeindevertretung Rechenschaft schuldig und von ihr abhängig, sondern plötzlich umgekehrt. Das Naßwalder Modell geht so weg von Demokratie und Kontrolle hin zu Willkür und Diktatur!

Heute sind die Mitarbeitenden im Gemeindeleben immer im Vordergrund, auch und besonders in den Gremien! Die Gemeindevertretung ist ein Pool potentieller und aktiver Mitarbeiter. In sechs Jahren gibt es eine gewisse Fluktuation, was aber auch neu hinzugekommene Mitarbeiter nicht daran hindert, sich in Arbeitskreisen und sonst ins Gemeindeleben einzubringen13.

Gleichzeitig gibt es zahlreiche für die Pfarrgemeinde wichtige Mitglieder, die nicht (mehr) aktiv mitarbeiten oder mitarbeiten können. Sie beteiligen sich zum Beispiel durch Gottesdienstbesuch, Gebet oder Gespräch am Gemeindeleben. Sollten solche Leute nicht in der Gemeindeversammlung sitzen? Müssten die dann einen „Auftrag zum Gebet“ erhalten???

C.1.b.) Gemeinderat

Laut Modell muss dieser aus mindestens Pfarrer, Kurator und fünf Referenten bestehen (Feier, Gemeinschaft, Zeugnis, Fürsorge und Verwaltung). In den Grundprinzipien (S. 16) wird genormt, dass auch die Referate operativ von Hauptamtlichen zu führen sind.

Dazu nur soviel: ich hoffe, die Kirchenleitung bezahlt uns dann auch die hauptamtlichen Referatsleiter. Es wird jedenfalls sicher nicht gelingen, jemanden zu finden, der die gemeindliche Verantwortung für den Bereich Verwaltung zu übernehmen bereit ist, ohne das hauptamtlich zu tun. Dieser Bereich umfasst nämlich in Stockerau (und wir sind nun wirklich eine kleine Gemeinde) z.B. Bauwesen, Finanzwesen, Kirchenbeitrag, Karteiführung und Statistiken für den Jahresbericht. Keiner kann das alleine über haben. Selbst wenn der Gemeinderat dafür nur verantwortlich ist, muss der Referent trotzdem über alle Bereiche Bescheid wissen. Auch der Bereich Diakonie ist unüberschaubar. Dafür wird sich niemand finden. Gemeinschaft hingegen, ebenso wie Zeugnis, ist besonders schwer von den anderen abgrenzbar. Entscheidungen im Presbyterium können bei uns oft ohne Schatzmeister oder Kirchenbeitragsreferent nur schwer getroffen werden.

Es ist darüber hinaus auch außerordentlich unpraktisch, Pfarrgemeinden vorzuschreiben, dass

sie diese fünf Referate haben müssen. Kompetenzkonflikte sind hier unvermeidbar, spielt

doch beinahe jede gemeindliche Entscheidung in alle oder viele der Bereiche hinein. Für „einfache“ Gemeindeglieder wird es nicht mehr möglich sein, zu beurteilen, zu welchem Gemeinderat sie mit welchem Anliegen gehen sollen. Die Bereiche sind für Kirchenferne noch dazu zum Teil auch nicht zu verstehen.

Es stimmt nicht, dass in Sitzungen hauptsächlich über Verwaltung geredet wird. Im Gegenteil beschäftigen wir uns beinahe ausschließlich mit Menschen und Inhalten!

Die vier bunten14 Bereiche (S.25) scheinen zudem ohne Begründung einfach so auf. Über Jahrhunderte wurde von klugen Köpfen überlegt, ob diese Bereiche nicht anders zu gliedern wären.

Wie eine Gemeinde mit Referenten zu diesen 5 Bereichen tatsächlich funktionieren soll, ist uns nicht vorstellbar. Klar ist, dass in jeder Pfarrgemeinde diese Bereiche existieren und wohl auch jede Pfarrgemeinde sich dessen bewusst ist. Vielleicht hinterfragen nicht alle Gemeindeleitungen oft genug die aktuellen Gewichtungen in ihrem Arbeiten, natürlich sollte das aber so sein. Das ist aber keine Frage von Vorschriften, sondern von (Aus)Bildung!

Wenn in diesem Zusammenhang auch argumentiert wird, dadurch könne eine bessere Vernetzung zwischen den Gemeinden stattfinden, stimmt das nicht. Wir haben erstens auch jetzt schon gute Kontakte zu unseren Nachbargemeinden. Zweitens ändern Vorschriften nichts daran, ob eine Funktion / ein Arbeitsbereich von einer Pfarrgemeinde momentan mit einer geeigneten Person besetzt werden kann oder nicht.

Wir hatten zum Beispiel jahrelang innergemeindlich nicht den Schwerpunkt Diakonie gesetzt. Einerseits gab es andere Dinge zu lösen, bevor wir nach außen so wirken konnten. Andererseits gab es auch ganz einfach niemand geeigneten, der leitend in diesem Bereich arbeiten hätte können. Als das Diakonienetzwerk in der Diözese NÖ gegründet wurde, hatten wir zuerst niemanden für diesen Bereich. Nominell konnten wir zwar wen benennen, denn auch im Presbyterium war der Bereich Diakonie durchaus vergeben. Klar war aber, dass die Funktion eines Diakoniereferenten faktisch nicht ausgeübt wurde. Daran können auch Kirchengesetze nichts ändern!

Wir fordern, dass es auch in Zukunft den einzelnen Ortsgemeinden überlassen bleibt, zu entscheiden, wo sie ihre Schwerpunkte setzen, welche Funktionen sie besetzen und wie oft Gremien tagen und wie viel sie delegieren.15

Der Gemeinderat wird im N.M. zum innergemeindlich nicht kontrollierten Alleinentscheidungsorgan. Dagegen verwehren wir uns. Die Kontrolle der Gemeindevertretung ist heute unverzichtbar und im Gemeindeleben in Stockerau tatsächlich wichtig. Das N.M. gibt das auf. Nur mehr die Referenten, Kurator und Pfarrer sind Entscheidungsträger, nicht aber die Mitarbeiter, die in aller Regel in der Gemeindevertretung sitzen. Dass manche Mitarbeiter nicht in der Gemeindevertretung sitzen, verhindert auch das N.M. nicht. Im Gegenteil, es macht die Mitarbeiter vom Wohlwollen der Gemeinderäte (Stichwort: Beauftragung) abhängig! Umgekehrt wäre es richtig!

C.1.c) Gemeindewahlversammlung

Wozu die Gemeindewahlversammlung gut sein soll, ist nicht zu ersehen. Jedenfalls erzeugt das N.M. hier in der für die Gemeindeebene leider typischen realitätsfernen Art wieder einmal mehr Arbeit. Es wird weder die Demokratie dadurch gestärkt, noch werden mehr Leute zum Wählen verhalten. De facto ist die Gemeindewahlversammlung nichts anderes als ein zusätzlich verrechtlichter (Vorsitzender ist zu wählen, usw.) Wahltermin mit Vorstellung der Kandidaten. Soll es ein Kandidatenhearing geben, so kann man das auch jetzt schon als Gemeinde machen. Es bringt aber nichts, weil es kaum wen interessiert. Praktisch hat es sich bewährt, im Zuge der Briefwahl mit den Wahlzetteln in den Gemeindenachrichten auch eine Vorstellung der Kandidaten zu versenden. Das gilt aber nur für Stockerau und kann in anderen Gemeinden ganz anders sein. Die Gemeindewahlversammlung laut N.M. erspart jedenfalls gar nichts, weil man in unserer Gemeinde an allen fünf Predigtstationen im Wahlmonat die Möglichkeit zum Wählen bieten muss. Zur Gemeindewahlversammlung würden nicht mehr oder weniger Leute kommen, als eben gerade beim Gottesdienst davor waren. Anstatt sie einfach wählen zu lassen, sieht das N.M. nun noch eine langwierige und umständliche Prozedur vor, der wahrscheinlich kaum jemand beiwohnen wird.

C.1.d) Resümee

Auf der Gemeindeebene wirkt das Naßwalder Modell realitätsfern und hinderlich für ein selbstverantwortliches, flexibles und menschliches Gemeindeleben. Im Vergleich zur jetzigen

Struktur ist das N.M. demokratiefeindlich und öffnet der Willkür einiger Weniger Tür und Tor.

C.2. Diözesanebene

Hier fällt negativ sofort ins Auge, dass ein Bischof eingeführt wird. Diese für unsere Kirche untypische Terminologie stellt einen Bruch mit der Geschichte und eine Annäherung an die röm. kath. Kirche dar, was beides abzulehnen ist. Der Begriff Diözese ist hingegen zwar auch aus dem kathol. Bereich geläufig, erfüllt dort aber weitgehend auch die gleichen Inhalte wie bei uns Superintendenz. Deswegen hätten wir dagegen keine Einwände.

Richtig ist sicher, dass man den „Dienstweg“ über die Suptur zum Kirchenamt im EDV-Zeitalter oft verkürzen kann oder z.B. die Suptur nur zusätzlich im Verteiler hat, mit dem Kirchenamt aber unmittelbar verkehren sollte.

Für richtig erachten wir auch, den Schwerpunkt bei der inhaltlichen Arbeit (Unterstützung für die Pfarrgemeinden; S.29) anzusetzen. Wenn eine Pfarrgemeinde etwas alleine und mit Hilfe ihrer Nachbargemeinden nicht lösen kann, wäre die mittlere Ebene als Unterstützung da. Zu achten ist aber darauf, dass den Pfarrgemeinden nichts genommen wird, was sie auch selbst machen könnten. Die nächst höhere Ebene hat immer nur subsidiär einzugreifen!

Auch zur Öffentlichkeitsarbeit und Kontakten zu Bundesländern, Medien usw. ist die mittlere Ebene berufen.

Auch eine Einbindung in die gesamtkirchliche Verantwortung wäre denkbar. Fraglich ist aber, ob Vertreter der Diözesen auf Bundesebene immer die Interessen der Gesamtkirche vertreten würden oder nicht zu viel ihre eigenen. Für wen wären sie in den gesamtkirchlichen Gremien?

Der Supausschuss bleibt bis auf den Namen ja scheinbar unverändert. Inwieweit hier nicht auch Dinge an die Gemeinden oder das Kirchenamt zu delegieren wären, müsste noch hinterfragt werden. Manches könnte vielleicht überhaupt wegfallen (Wahlgemeindeanträge, Bauverfahren mit zu vielen Genehmigungsschritten …).

Warum die Superintendentialversammlung nicht gleich ganz abgeschafft wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ihre Funktionen beschränken sich im N.M. ja offenbar aufs Wählen. Wählen könnte man aber auch durch Umlaufbeschlüsse der Prebyterien. Das wäre einfacher und billiger. Bloß wenn eine Gemeinde eine Personaldiskussion wünscht, wäre ein Treffen wohl kaum zu umgehen. Denkbar wäre aber auch, die Regionen zusammentreffen und wählen zu lassen, z.B. das Weinviertel, das Mostviertel usw. In / für diese(n) Regionen könnten auch Synodale gewählt werden.

Ein Diözesanforum im Sinn eines Seminartages kann es ja trotzdem geben. Dem muss man ja keine rechtliche Form geben.

Dass das Budget vom Diözesanrat allein beschlossen und verantwortet werden soll, scheint im Hinblick auf Kontrolle wiederum sehr problematisch. Zumindest sollten die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, vor Beschluss des Budgets dazu Stellung zu nehmen. Auch Antragsrechte der Gemeinden gibt es im N.M. offensichtlich nicht mehr. Das kann problematisch werden, weil dann nicht auszuschließen ist, dass sich die mittlere Ebene so weit von den Pfarrgemeinden abkoppelt, dass sie letztlich diesen nicht mehr dienlich ist. Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Die Diözesanebene sollte als reiner Dienstleistungsbetrieb für die Pfarrgemeinden geführt werden.

Das erklärte Ziel des N.M., eine Verschlankung und Entlastung zu erreichen, wurde aber auch auf der Diözesanebene verfehlt. Im Gegenteil kommen für die Leitungsorgane Aufgaben auf gesamtkirchlicher Ebene hinzu, während die Abgeordneten der Pfarrgemeinden ebenfalls nicht entlastet werden.

C.3. Gesamtkirchliche Ebene

Hier gestehen wir vorweg zu, dass uns die täglichen Abläufe im derzeitigen System nicht sehr geläufig sind. Hier mag die eine oder andere Reform sinnvoll sein.

Das Naßwalder Modell geht aber in die vollkommen falsche Richtung. In die Geschichte der Evangelischen in Österreich leugnender Manier versucht das Naßwalder Modell ein episkopales Element mit sehr viel Macht auszustatten, während das presbyterial-synodale Prinzip enorm geschwächt wird.

Genau umgekehrt wäre es aus unserer Sicht richtig!

Wenn heute de facto schon die Synode nicht die Entscheidungen trifft, sondern etwa eine Superintendentenkonferenz, dann läuft etwas schief! Es gilt die Synode zu stärken, nicht lahm zu legen, indem man sie teuer aufbläst. Die Synode aus etwa 450 Menschen wäre nicht fähig sinnvoll zu arbeiten. Sie wäre Abstimmungsmaschine, sonst nichts. Eine bessere Tuchfühlung zur Kirchenleitung ist nicht zu erreichen, indem man massenhaft Menschen zu Synodalen macht! Die Kirchenleitung hat sich regelmäßig – wie das heute auch der Fall ist – in den Gemeinden sehen zu lassen, nicht umgekehrt!

Hier ist widerlegt sich das Naßwalder Modell („Verschlankung“) übrigens erneut, wenn es den Pfarrgemeinden weitere Arbeit aufbürdet. Das (Schein-)Argument der besseren Vernetzung der Pfarrgemeinden untereinander16 entlarvt, dass die Synode im N.M. keine Macht mehr hat, sondern bloß der Begegnung der Pfarrgemeinden untereinander dienen soll.

Die Synodenausschüsse werden ebenfalls entmachtet. Soll dort nämlich etwas besprochen werden, was die Regionalbischöfe oder der Bischof / Kirchenamt nicht wollen, dann können sie das ja im Kirchenamt oder Bischofsrat besprechen und den Synodenausschüssen so die Zuständigkeit entziehen (S.32)!

Anstatt die Regionen zu stärken, stärkt das N.M. den Bischof. Anstatt die Pfarrgemeinden zu stärken und ihnen die Kirchenleitung dienend unterzuordnen, stärkt das N.M. das Kirchenamt und seinen Einfluss auf die Pfarrgemeinden. Anstatt die Demokratie zu stärken, stärkt das N.M. in sehr bedenklicher Weise die Macht einiger weniger in nicht kontrollierten Kollegialorganen.

Gleichzeitig schafft das N.M. die Gleichberechtigung Ehrenamtlicher auf dieser Ebene ab. Das Arbeiten wird weitgehend Hauptamtlichen übertragen, so dass entweder nur Theologen oder überhaupt kirchenfremde, teure Spezialisten die Verantwortung tragen. Damit wird ein nicht akzeptabler Bruch vollzogen. Die Evangelische Kirche wird hier in einer ihrer grundlegenden Säulen erschüttert. Das Argument, die Ehrenamtlichen auf dieser Ebene seien nur Pensionisten ist erstens falsch, zweitens wird nicht dargelegt, was daran schlecht ist und drittens sind die Hauptamtlichen auf dieser Ebene auch regelmäßig bereits fortgeschrittenen Alters.

Die Funktion des Bischofs nähert sich im Naßwalder Modell erschreckend der eines katholischen Bischofs an. Unser Bischof17 ist als erster Pfarrer gleichzeitig erster Diener / Seelsorger und (daher) auch Repräsentant nach Außen. Das ist inhaltliches Arbeiten in Reinform! Im N.M. wird der Bischof nun mit Kirchenpolitik, Kirchenrecht und Leitung der Kirchenverwaltung zugepflastert. Wir finden das einen miserablen Ansatz!

Wieso im Synodalrat die Diözesankuratoren und niemand aus der Synode sitzt, ist vollkommen unverständlich. Säßen hier die Obleute der Synodenausschüsse, hätte der Bischofsrat ein wesentlich stärkeres Gegenüber.18 Wie der Bischofsrat und der Synodalrat zusammenwirken, lässt das Modell aber ohnehin offen, was befürchten lässt, dass auch hier der Bischofsrat eigentlich allein entscheiden wird.19

Der Landeskirchenkurator wird im N.M. abgeschafft. Wieso der Synodenpräsident nicht gleichzeitig Landeskirchenkurator sein kann, wie das auf der wichtigsten Ebene, der Pfarrgemeindeebene, mit dem Kurator auch regelmäßig analog der Fall ist, bleibt ein Rätsel.

Das Kirchenamt als Servicestelle gibt es heute schon. Was hier verbessert wird (oder geht es um Kontrolle über die Pfarren?) bleibt unbeantwortet. Im N.M. wird das Kirchenamt künstlich aufgeblasen und verteuert. Nochmals: alles, was in den Gemeinden gemacht werden kann, soll dort bleiben!

D. Resümee

Folgende wichtige Punkte20 sind im Naßwalder Modell aus unserer Sicht in untragbarer Weise, oft in Verkehrung der Ideale der Evangelischen Kirche, geregelt:

  • Verantwortung und Kontrolle – wer haftet wofür? Wer wird von wem kontrolliert?
  • Demokratische Legitimation – sind die mächtigsten Organe auch die demokratischsten?
  • Die Pfarrgemeinde ist das Zentrum – Subsidiarität der anderen Ebenen
  • Autonomie der Pfarrgemeinden
  • Vernetzung der Regionen wird nicht gefördert
  • Vielfalt der Pfarrgemeinden wird behindert
  • Entfaltung geistlichen Lebens in den Pfarrgemeinden wird behindert
  • Synode wird de facto entmachtet und nicht gestärkt
  • Bischof wird zum mächtigsten Mann in der Kirche, wenige entscheiden für viele
  • Hauptamtliche teils ohne Bezug zur Kirche übernehmen Arbeiten Ehrenamtlicher
  • Ehrenamtliche (Priestertum aller Gläubigen) werden entmachtet

Abschließend sei nochmals betont, dass ohne Einbeziehung der Kirche H.B. und ohne Problemanalyse für uns eine derartige Reform keinesfalls in Frage kommt.

E. Alternativvorschlag

Wir wüssten gerne, was das Problem ist, dann wären wir auch in der Lage Alternativvorschläge zu machen. Offenbar hat die Kirchenleitung irgendwelche Nöte, die wir nicht sehen. Wurde bei der Modellentwicklung vorwiegend an Großstadtgemeinden gedacht? Wir wissen es nicht.

Die im N.M.23 anklingende Mentalität, „der Letzte macht das Licht aus“ können wir nicht teilen! Im Gegenteil: unsere Gemeinde wächst tatsächlich und es geht uns mit der jetzigen – erst kürzlich24 sehr grundlegend reformierten – Kirchenverfassung hervorragend. Zahlreiche Ehrenamtliche (und die werden immer mehr!) arbeiten mit.25 Wir wollen den Status Quo zumindest auf Gemeindeebene für alle Pfarrgemeinden behalten.26

Geht es um Wachstum?

Das ist mit einem Kirchenstruktur-Modell nicht erreichbar. Wichtig wäre hier, Ausbildungen wie etwa die Lektorenausbildung oder den biblischen Grundkurs27 zu stärken. Wichtig ist, die Mitarbeiter zu schulen und sie dadurch in ihrer Eigenverantwortung vor Gott und den Menschen zu stärken!28 Wir erwarten uns ein bisschen mehr Vertrauen in Gott, den Heiligen Geist und die Verantwortlichen in den Ortsgemeinden.

Dem N.M. haftet eine ungesunde „Sicht von oben“ an. Der Gedankengang „wie mach ich´s von oben herab?“ ist grundfalsch. Richtig müsste es heißen: „wie mach ich´s von unten hinauf?“.

Unser Vorschlag daher: Zurück an den Start!

Für die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Stockerau: Das Presbyterium

Hospiz

Was ist das eigentlich? Und was haben wir damit zu tun?

Im Brockhaus findet sich auszugsweise folgender Eintrag: „Sterbebegleitung umfasst die nötige lindernde ärztliche wie pflegerische Versorgung und mitmenschliche Betreuung Sterbender. In der Praxis setzt sich seit den 80-er Jahren die Hospizbewegung für Verbesserungen bei der Betreuung Sterbender ein. Von der brit. Ärztin Cicely Saunders 1967 gegründet, später in den USA wesentlich von Elisabeth Kübler-Ross gefördert, lehnt die Hospizbewegung die aktive Sterbehilfe ab, setzt sich jedoch dafür ein, daß Patienten in ihrer letzten Lebensphase so bewußt und zufrieden wie möglich leben können. Oberste Ziele bilden Pflege und Schmerzlinderung, die Wahrung der freien Selbstbestimmung des Sterbenden und die mitmenschliche Begegnung, wobei die Angehörigen wesentlich einbezogen werden.“

Seit einigen Monaten gehört unsere Evangelische Gemeinde Stockerau der ARGE Hospiz an. Das ist eine Plattform der Caritas Hospizinitiative in Zusammenarbeit mit dem NÖ Hilfswerk, dem Krankenhaus und Pflegeheim Stockerau, dem Kolomansheim, dem Kloster St. Koloman, der Stadtgemeinde und Katholischen Pfarre Stockerau und der NÖ Volkshilfe.

Ehrenamtliche MitarbeiterInnen mit menschlichen und fachlichen Qualifikationen begleiten den Kranken und seine Angehörigen ergänzend und in Vernetzung mit Heim- und Pflegediensten, Ärzten und Seelsorgern. Ehrenamtliches Engagement bringen auch die HospizmitarbeiterInnen ein, die die Hospizidee in der Öffentlichkeit vertreten und Benefizveranstaltungen organisieren.

Qualifizierte hauptamtliche KoordinatorInnen sind Kontaktpersonen in der Region, sichern die fachliche Qualität, organisieren und unterstützen.

Ziel der Bewegung ist es, eine flächendeckende Struktur von ehrenamtlichen Hospizbegleitungsgruppen in Niederösterreich zu schaffen.

Wenn Sie die Hospizbewegung unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf folgendes Konto Geld zu überweisen:

P.S.K., BLZ 60000, Kto.Nr. 90014879, Verwendungszweck: „Hospiz-Initiative NÖ KST 198“

Link: Landesverband Hospiz Niederösterreich

Organspenden

Zeichen der Nächstenliebe oder pietätlose Störung des Sterbens? – Denkanstösse zum Nachdenken über den eigenen Tod

Eine Zwanzigjährige kommt bei einem Verkehrsunfall in Griechenland ums Leben…

Schlimm genug, doch noch fast schlimmer für die Mutter: gegen ihren erklärten Willen werden der verunglückten Tochter in Wien Herz, Lunge, Leber und Nieren für eine Organtransplantation entnommen. Die Mutter spricht von „Ausweidung“ und kann nicht zur Ruhe kommen. Sie hatte ihre Tochter, die bereits in Griechenland den Hirntod erlitten hatte, aber deren Vitalfunktionen mit Maschinen weiterhin aufrechterhalten wurden, auf eigene Kosten transferieren lassen, in der, wie sie heute selber einräumt, auch „naiven“ Hoffnung, dass die österreichischen Ärzte vielleicht doch noch etwas ausrichten könnten. Konnten sie aber nicht, stattdessen wurde die Mutter eines Tages in das Zimmer des Abteilungsvorstands gebeten. Der informierte sie über den Tod der Tochter und dass bei ihr eine Obduktion und eine Organentnahme vorgenommen würden….

Solche Geschichten kommen immer wieder vor. Rechtlich gesehen haben die Ärzte völlig korrekt gehandelt. In Österreich gilt nämlich die sogenannte Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass das Einverständnis zu einer Organentnahme nach dem Tod als erteilt gilt, solange man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat (§ 62a KAG). Einen derartigen Widerspruch kann man beim Widerspruchsregister des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG, Stubenring 6, 1010 Wien) eintragen lassen. Ein Argument für diese Lösung ist, dass dadurch der illegale Organhandel eingeschränkt wird, weil es ohnehin mehr Spenderorgane gibt. Das österreichische Gesetz schränkt nur ein, dass die Organentnahme »nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung« der Leiche führen darf.

In anderen Ländern, wie Deutschland, gilt die (erweiterte) Zustimmungslösung, das heißt, dass man einen Organspenderausweis haben muss (oder die Angehörigen nach dem Tod zustimmen müssen) damit Organe entnommen werden dürfen. Das führt zu Engpässen bei den Spenderorganen und mehr Kriminalität in diesem Bereich.

Eine Organspende ohne ausdrückliche Einwilligung kann es natürlich nur geben, wenn der/die OrganspenderIn tot ist. Wann ist ein Mensch überhaupt tot?

Früher der Tod mit dem Eintritt des irreversiblen Herz- Kreislaufstillstands als eingetreten. Heute gelten Menschen als tot, deren Gehirn irreversibel keine Tätigkeit mehr zeigt (Hirntod). Mit dem Hirntod fehlt dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in der Welt (Sinne, Wille, Steuerung der Körperfunktionen).

Diese allgemein anerkannte Definition ist aber nicht immer unumstritten und in Grenzfällen nicht immer leicht anzuwenden. Das hat uns spätestens der Fall Schiavo in den USA wieder vor Augen geführt. In den USA werden auch sogenannte Teilhirntoddefinitionen angewandt, sodass Menschen als tot gelten können, bei denen es noch teilweise Hirnfunktionen gibt, eine Erholung aber nicht mehr möglich ist (Wachkoma, Anenzephalie, usw.). Das wird in Europa wie ich glaube zu Recht abgelehnt, weil die Grenzziehung zwischen Tod und Leben so nicht exakt möglich ist und schnell der Begriff „unwerten“ Lebens ins Spiel kommt. Leben ist aber immer nur Leben und nicht bewertbar.

Sind Organspenden aus theologischer Sicht zu befürworten oder abzulehnen?

Welche Rechtslage – Widerspruchs- oder Zustimmungslösung – ist „ethisch korrekter“? Soll man als österr. ChristIn nun von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder nicht?

Diese Entscheidung muss nach evangelischem Verständnis letztlich jeder für sich selbst unter Beachtung der Bibel und des Gewissens treffen. Eine Hilfe kann aber die gemeinsame Stellungnahme der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. Juli 1990 sein. Darin heißt es stark gekürzt beispielsweise:

  • Kein Lebender darf aus irgendeinem Grund zu einer Organspende genötigt werden.
  • Organhandel ist ethisch nicht vertretbar.
  • Eine sachgemäße Explantation von Geweben und Organen verletzt weder die Würde des Verstorbenen noch die Ruhe des Toten. Dem Leichnam gebührt respektvolle Behandlung und dem Willen des Verstorbenen besondere Beachtung, dies mit Achtung vor den Gefühlen der Angehörigen. Das Recht auf die Integrität des Leichnams kann aber zurücktreten hinter die Solidarität mit einem schwerkranken Mitmenschen.
  • Wichtig ist, dass die Angehörigen rücksichtsvoll behandelt werden. Daher sollte eine Organentnahme nicht gleichzeitig mit der Nachricht des Hirntodes angesprochen werden. Betreuung und Begleitung sollte angeboten werden und auch die Möglichkeit zur situationsangepassten Verabschiedung vom Verstorbenen geboten werden.
  • Wer sich zu Lebzeiten zur Organspende nach seinem Tod äußert, nimmt den Angehörigen schmerzliche Entscheidungen ab (Schuldgefühle?) und erspart ihnen die Mutmaßung über seinen Willen.

Hindern Organentnahmen die Auferstehung?

Nein. Der Tod ist nach der Schrift „der letzte Feind“, daher haben auch Christen Angst vor dem Tod. Durch Jesu Tod und Auferstehung ist das Urteil über den Tod gefällt, das Leben behält das letzte Wort. Tod ist Ende der Pilgerschaft und Durchgang zum ewigen Leben, das bereits jetzt gegenwärtig ist, aber noch nicht in seiner ganzen, unbedrohten Fülle. Wir sind also bereits vom ewigen Leben umfangen und können so die Todesangst überwinden. Die himmlische Heimat Jesu wird unsere endgültige Heimat sein (vgl. z.B. Röm. 8,11; Joh. 14,1-3). Leibliche Auferstehung bedeutet neue, durch den Geist Gottes verwandelte und verklärte Leiblichkeit. Das bedeutet nicht Fortsetzung des irdischen Lebens, sondern unaussprechliche neue Wirklichkeit. Dabei handelt es sich um eine Verwandlung unseres jetzigen Lebens mit wesenhafter (nicht stofflicher) Identität des Leibes (1. Kor. 15,53).

Die Auferstehung der Toten hängt daher nicht an der Unversehrtheit des Leichnams (was wäre sonst mit Feuerbestattungen und schwer verstümmelten Unfallopfern?). Pietätvoller Umgang mit dem Leichnam ist aber aus Respekt vor Gottes Schöpfung geboten.

Weiterführende Literatur:

Hirntod und Organtransplantation, Fuat Oduncu, ISBN 3-525-45822-3 (kann vom Pfarramt entliehen werden)

www.ekd.de/EKD-Texte

Gert Lauermann